18.10.2022 - 6.2 Ausbaupotentiale des Fernwärmenetzes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Sträter informiert über den Inhalt des Antrages. Herr Menzel bringt seinen Ergänzungsantrag vom 14.09.2022 wie folgt ein:

 

Ergänzend möge die Stadtverordnetenversammlung zur DS 22/SVV/0726 Folgendes beschließen:

 

a)      Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie die Vorgaben der novellierten Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernärmeV), deren Ergänzung durch die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) und der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) durch die Stadtwerke Potsdam bzw. deren EWP und weiterer Potsdamer Wärmelieferanten eingehalten werden.

 

b)      Der Oberbürgermeister wird gebeten, auch mit den Fernwärmelieferanten Danpower des OT Groß Glienicke vergleichbare Verhandlungen zu führen.

 

Nach dem sich anschließenden Austausch über die vorgeschlagenen Ergänzungen, werden diese zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzungen werden

einstimmig angenommen.

 

Anschließend wird der so ergänzte Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung und der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) Ausbaupotentiale (Erweiterung und Verdichtung) des Fernwärmenetzes in Potsdam zu identifizieren und ein Stufenkonzept für die zeitliche, technische und finanzielle Umsetzung erstellen zu lassen.

Dabei soll das Stufenkonzept darlegen, mit welchen Maßnahmen das bestehende und erweiterte Fernwärmenetz ausschließlich mit Quellen aus erneuerbaren Energien gespeist werden kann. Hierbei sind insbesondere auch dezentrale Nutzungspotentiale durch Wärmepumpen, Solarenergie, Windenergie, Geothermie, Abwärmenutzung, Biogasanlagen, thermische Nutzung von Oberflächengewässern sowie von Wärmespeichern zu berücksichtigen.

Bei der Identifikation von Ausbaupotentialen sollen insbesondere die Quartiere priorisiert werden:

        bei denen aufgrund einer hohen Wärmedichte durch eine enge Siedlungsstruktur im Bestand die Fernwärme ein besonders großes Potential aufweist

und

        die sich in unmittelbarer Nähe des bestehenden Fernwärmevorranggebiets befinden.

Im Rahmen der Erstellung des Stufenkonzepts und der Aufstellung der finanziellen Auswirkungen, sind entsprechende Fördermöglichkeiten darzulegen.

Das Stufenkonzept soll für die identifizierten Ausbaupotentiale, die Reduktion der CO2-Emissionen ausweisen, die bei einer potenziellen Fernwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien durch den Netzausbau erzielt werden können.

 

a)      Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie die Vorgaben der novellierten Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernärmeV), deren Ergänzung durch die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) und der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) durch die Stadtwerke Potsdam bzw. deren EWP und weiterer Potsdamer Wärmelieferanten eingehalten werden.

 

b)     Der Oberbürgermeister wird gebeten, auch mit den Fernwärmelieferanten Danpower des OT Groß Glienicke vergleichbare Verhandlungen zu führen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 7 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=148842&selfaction=print