18.10.2022 - 7.3 Aufwendungen für Gesteck/ Kranz/ Trauerbekundungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Sträter bringt den Antrag ein. Hintergrund sei der Tod des ersten Ortsbürgermeisters Jürgen Merke. Der Ortsbeirat müsse auch für solche Fälle Vorsorge treffen, damit der Ortsvorsteher im Namen des Ortsbeirates für ein passendes Gedenken sorgen könne.

Die Erhöhung des finanziellen Rahmens begründet Herr Sträter mit den gestiegenen Kosten auch in diesem Bereich.

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat genehmigt aus dem Sachaufwand für den Ortsteil für Gedenkakte (Mauerbaugedenken am 13. August und Volkstrauertag im November) sowie für Trauerbekundungen des Ortsbeirates einen Betrag von jeweils bis zu 100 Euro. In diesem Fall informiert der Ortsvorsteher vorab über den Fall, für den eine Trauerbekundung des Ortsbeirates in Auftrag gegeben werden soll.

 

Diese Genehmigung soll auch für das Trauergebinde für den verstorbenen ehemaligen Ortsbürgermeister Jürgen Merke gelten. 

 

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Anlagen