11.10.2022 - 3.2 Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Rabbe (Sanierungsträger Potsdam GmbH) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, ein.

 

 

Frau Dr. Günther hat eine Verständnisfrage zum Produktkonto und zur Höhe der Grunderwerbssteuer.

 

 

Beides bietet Frau Stolzmann (Bereich Stadtraum Mitte) an nachzureichen.

 

 

Im Nachgang zur Sitzung teilt die Verwaltung mit:

 

Das Produktkonto lautet: 5110621.5441200 Grunderwerbssteuer, es ist der Gesamtmaßnahme EG Krampnitz zugeordnet, es werden aber jegliche Grunderwerbssteuern der Sanierungs- und Entwicklungsgebiete für welche die Stadt Potsdam aufkommen muss daraus finanziert. Eine Änderung der Zuordnung des Produktkontos auf den Bereich Finanzen und Grundstücke ist geplant.

 

Folgende Mittel sind geplant: 2023 106.000,00 € und für die Jahre 2024 bis 2027 je 120.000,00 €.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. r die folgenden Bereiche im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld, für die die Entwicklungssatzung nicht aufgehoben wird, gelten die beschlossenen Entwicklungsziele einschließlich der erforderlichen Sanierung der Angermannstraße und des zweigleisigen Ausbaus der Tramtrasse und der Tramhaltestellen weiter. Dies betrifft
  • Quartier Rote Kaserne West
  • rdliche Gartenstadt, Baufelder WA 13.1, WA 17.1 und WA 18 bis WA 25 sowie

die Gemeinbedarfsfläche

  • Angermannsiedlung
  • Gemeinbedarfsfläche an der David-Gilly-Straße
  • Volkspark, Teilbereiche großer Wiesenpark, In den Wällen und Bugapark an der Biosphäre
  • Verkehrsfläche der Kiepenheuerallee
  • Teilflächen der Georg-Hermann-Allee, der Nedlitzer Straße, der Viereckremise, der

Fritz-von-der-Lancken-Str. und der Graf-von-Schwerin-Str., sowie die angrenzenden               privaten Grundstücke (Gemarkung Nedlitz, Flur 1, Flurstücke 431, 433 und 452 und               Gemarkung Potsdam, Flur 1, Flurstücke 480/1, 1305, 1306, 1048, 1049 und 767) für den zweigleisigen Ausbau der Tramtrasse.

 

  1. Die Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwicklungssatzung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld der Stadt Potsdam wird gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB i.V.m. § 169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB beschlossen (gemäß Anlage 1).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen