22.11.2022 - 3.1 Förderung des Ehrenamtes in den Hilfsorganisati...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Teuteberg bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Schulz (Fachbereich Feuerwehr) trägt die Stellungnahme der Verwaltung vor und macht dabei deutlich, dass der Antrag verwaltungsseitig grundsätzlich unterstützt wird, aber ein Prüfergebnis bis zum Ende des 1. Quartals 2023 nicht vorgelegt werden kann. Das Prüfergebnis könne zum 3. Quartal 2023 zu vorgelegt werden.

Anschließend beantwortet Herr Schulz die Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Teuteberg signalisiert, dass er die Änderung übernimmt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Troche die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen und darzustellen, ob und wie die Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die sich zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet haben und hierfür allgemein anerkannt wurden, analog wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehren (FF) vom 07.09.2022 beschrieben, unterstützt werden können.

 

Dazu sind unter anderem analog, 

1.)  zu prüfen, ob eine Teilnahme am Runden Tisch zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern der FF, dem Stadtfeuerwehrverband, der Berufsfeuerwehr Potsdam und den zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) möglich ist,

2.) zu prüfen, inwieweit sich Potsdamer Schulen bereit zeigen, ein Wahlpflichtfach „Erste Hilfe“, „Retter:innen von morgen“ oder „Katastrophenschutz“ einzuführen  bzw. als  (Ganztags-) AG  anzubieten  und dies durch die LHP unterstützt werden kann,

3.) zu prüfen, ob eine verstärkte Präsenz im Bereich der neuen Medien, aber auch in traditionellen Bereichen, wie Rundfunk, Fernsehen und Printmedien ermöglicht werden kann, um auch auf diesem Weg, die schon vorhandenen Instrumente der LHP zu bedienen und ergänzende Aufmerksamkeit auf das Thema Mitgliedergewinnung zu lenken,

4.) Kriterien und Möglichkeiten zu prüfen, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Hilfsorganisationen Vergünstigungen oder Rabatte in den Freizeit- und Versorgungsangeboten der LHP oder deren Töchterunternehmen zu gewähren,

5.) Ansprachemöglichkeiten wie „Tage der offenen Tür“, „Information im Rundfunk und Fernsehen“ sowie „Schnuppertage“ zu prüfen, um kleinen Mädchen und Jungen und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, allgemeine Informationen und Informationen zur konkreten Tätigkeit in einer Hilfsorganisation zu erhalten,

6.) zu prüfen, ob und wie einmal jährlich am zweiten Samstag im September, niedrigschwellig, aber doch erkennbar auf den Internationalen Tag der Ersten Hilfe und die verantwortungsvolle Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen hingewiesen werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Q1 2023 Ende Q 3 2023 vorgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage