20.10.2022 - 9.1 Gremien-Kommunikationsstruktur Beschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Zusätze:
- Bodo Ströber
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 20.10.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein.
In der anschließenden Diskussion erläutert Herr Reimann auf Nachfrage von Herrn Kaiser, dass man die neue Gremienstruktur inklusive Konzeption in Zusammenarbeit zwischen dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung und der Verwaltung entworfen habe. Herr Kaiser fragt weiterhin zum Punkt „B) Mittelbewirtschaftung von regionalen Budgets für unvorhergesehene übergreifende Bedarfe in der Region“, ob es dieses Budget schon vorher gegeben hätte und bittet um mehr Informationen. Herr Pfeiffer antwortet, dass dies neu sei. Man habe sich verständigt, dass es für die einzelnen regionalen Jugendhilfenetzwerke ein Budget geben solle, um situativ reagieren zu können. Hierfür gebe es Rahmenbedingungen, die Nutzung solle aber nicht an formellen Hürden scheitern.
Frau Parthum fragt, wo sich die überregionalen Träger in der neuen Struktur wiederfinden würden. Frau Dr. Müller erläutert, dass man empfehle diese in den lokalen Netzwerken zu verorten. Herr Pfeiffer schließt an, dass die regionalen Jugendnetzwerke diese einbinden würden, wenn Bedarf bestehe und man sich ansonsten regelmäßig über zum Beispiel Newsletter auf dem Laufenden halten könne. Transparenz sei wichtig. Genauso sei die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern in den Netzwerken relevant. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Überlastung der Sozialarbeitenden sei eine Umsetzung aktuell jedoch schwierig. Man werde dazu direkt in den Austausch mit der neuen Bereichsleitung der Regionalen Kinder- und Jugendhilfe gehen.
Es wird vereinbart, dass man im Antrag die Aufteilung der Sozialräume innerhalb der Regionen Nord, Mitte, Südost und Südwest zunächst aus der Drucksache streichen und gegebenenfalls im Unterausschuss Jugendhilfeplanung nacharbeiten werde. Frau Aubel schlägt vor auf sogenannte „Planungsräume“ zurückzugreifen, da die Sozialräume nicht die lokalen Herausforderungen und Bedarfe adäquat abbildeten
Herr Reimann stellt die geänderte Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Es erfolgt eine Neuordnung der Kommunikations- und Gremienstruktur der Jugendhilfe der LHP.
Neben den bestehenden Facharbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII der Arbeitsbereiche Kita, Jugendförderung und Hilfen zur Erziehung werden 4 Regionale Jugendhilfenetzwerke als Arbeitsgemeinschaften (AGen) nach § 78 SGB VIII gebildet:
1. Region Nord (für die Sozialräume I und II)
2. Region Mitte (für den Sozialraum III)
3. Region Südost (für die Sozialräume IV und V)
4. Region Südwest (für den Sozialraum VI)
Die Aufgaben dieser regionalen AGen nach § 78 sind im Wesentlichen:
A) Beteiligung an der Jugendhilfeplanung für die jeweiligen regionalen Bedarfe
B) Mittelbewirtschaftung von regionalen Budgets für unvorhergesehene übergreifende Bedarfe in der
Region
C) Schnittstelle für Jugendhilfefachkräfte und Jugendhilfegremien, welche nicht AGen nach § 78 sind,
sowie der Adressat*innen in der Region
D) Vernetzungspartner*in für andere Fachkräfte und Gremien in den Regionen mit Schnittstellen zur
regionalen Jugendhilfe und Adressat*innen