20.10.2022 - 11.1 Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plan 157...

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Ludwig bringt den Antrag ein.

 

Frau Böttge bringt folgende neue Fassung ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans B-157 ist zur Art der baulichen Nutzung festzusetzen, dass ausnahmsweise schulische Nutzungen, hier insbesondere ein weiterführendes Bildungsangebot (Sekundarstufe I und II), zulässig sind.

 

 

Herr Krause empfiehlt, anstatt der Einbringung des Antrages in die Stadtverordnetenversammlung, einen Prüfauftrag an den Oberbürgermeister mit folgendem Wortlaut zu richten:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit bei der Aufstellung des-der Teil-Bebauungsplanspläne Nr. B-157/1 bzw. 157/2 ist-zur Art der baulichen Nutzung festzusetzen, festgesetzt werden kann, dass ausnahmsweise schulische Nutzungen, hier insbesondere ein weiterführendes Bildungsangebot (Sekundarstufe I und II), zulässig sind.

 

Soweit in Abwägung aller relevanten Belange schulische Nutzungen (Bildungsangebote Sek I und II) nicht in die Geltungsbereiche der jeweiligen Teil-Bebauungspläne integrierbar sind, möge der Oberbürgermeister des Weiteren prüfen, inwieweit adäquate schulische Nutzungen in dem Änderungs-Bebauungsplan Nr. 129/2 festgesetzt werden können.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion, einigen sich die Ortsbeiratsmitglieder darauf, den Antrag bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung zurückzustellen und im Vorfeld diesbezüglich mit der Verwaltung ins Gespräch zu kommen. Das Ziel des Ortsbeirates ist es, ein entsprechendes Bildungsangebot in die Pläne mit einzubeziehen.

 

Gegen die Vertagung erhebt sich kein Widerspruch; der Antrag wird zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage