09.11.2022 - 5.2 Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 09.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für die folgenden Bereiche im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld, für die die Entwicklungssatzung nicht aufgehoben wird, gelten die beschlossenen Entwicklungsziele einschließlich der erforderlichen Sanierung der Angermannstraße und des zweigleisigen Ausbaus der Tramtrasse und der Tramhaltestellen weiter. Dies betrifft
- Quartier Rote Kaserne West
- Nördliche Gartenstadt, Baufelder WA 13.1, WA 17.1 und WA 18 bis WA 25 sowie
die Gemeinbedarfsfläche
- Angermannsiedlung
- Gemeinbedarfsfläche an der David-Gilly-Straße
- Volkspark, Teilbereiche großer Wiesenpark, In den Wällen und Bugapark an der Biosphäre
- Verkehrsfläche der Kiepenheuerallee
- Teilflächen der Georg-Hermann-Allee, der Nedlitzer Straße, der Viereckremise, der
Fritz-von-der-Lancken-Str. und der Graf-von-Schwerin-Str., sowie die angrenzenden privaten Grundstücke (Gemarkung Nedlitz, Flur 1, Flurstücke 431, 433 und 452 und Gemarkung Potsdam, Flur 1, Flurstücke 480/1, 1305, 1306, 1048, 1049 und 767) für den zweigleisigen Ausbau der Tramtrasse.
- Die Satzung über die teilweise Aufhebung der Entwicklungssatzung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld der Stadt Potsdam wird gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB i.V.m. § 169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB beschlossen (gemäß Anlage 1).
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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