09.11.2022 - 2.24 Stadtplatz Krampnitz Kosten des Architekturwett...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die schriftliche Beantwortung der Anfrage liegt nicht vor. Der Fragesteller wurde vorab darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ist die Anfrage binnen einer Woche durch den Oberbürgermeister in Textform zu beantworten.

 

 

 

 

 

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