15.12.2022 - 3.8 Rahmenplanung Stadtraum "Am Kanal"

Beschluss:
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Frau Stolzmann (Bereich Stadtraum Mitte) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. Hier geht es um einen Stadtraum, dessen Teil der ehemalige Kanal ist. Zielstellung ist es, eine Rahmenplanung als integriertes Handlungskonzept für den Stadtraum „Am Kanal“ zu erarbeiten. Die Aufgabe soll insbesondere sein, den öffentlichen Raum entsprechend seiner Lage in der Innenstadt angemessen neuzugestalten und als öffentlichen Lebens- und Erlebnisraum zurückzugewinnen und zu entwickeln. Dabei sollen Konzepte (u.a. Freiraumkonzepte mit Klimaanpassungsmaßnahmen, Mobilitätskonzept, Energiekonzept, Quartierskonzept Wasser Regenwassermanagement u.w.) unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf Basis von vertiefenden Gutachten entwickelt werden. Den Planungsraum übergreifend sollen verkehrstechnische Untersuchungen von der Kellertorbrücke bis zur Plantage erfolgen. Zu prüfen ist dabei auch, wie eine zeitgemäße Entwicklung und Qualifizierung des Stadtraumes unter Einbeziehung oder Berücksichtigung der vorhandenen denkmalgeschützten Überreste des Stadtkanals erfolgen kann. Die Erarbeitung der Rahmenplanung soll unter Einbeziehung der Bewohnerschaft und der ansässigen Wohnungsunternehmen, der Politik und lokaler Interessengruppen erfolgen.

 

 

Herr Twerdy bringt namens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag vom 13.12.22 ein.

 

Der Beschlussantrag wird wie folgt ergänzt:

 

  1. In der Rahmenplanung ist an der Widerherstellung des Stadtkanals als durchgehendem Fließgewässer festzuhalten, genauso wie an der weitestmöglich am Original orientierten Wiederherstellung des Stadtkanals im Abschnitt zwischen Kellertor und Berliner Straße.

 

  1. An den im SVV-Begleitbeschluss vom 1. Dezember 2021 zur Aufhebung der Sanierungssatzung "Am Kanal / Stadtmauer" (Vorlage: 21/SVV/0913) formulierten Aufträgen wird festgehalten. Dementsprechend sind im Abschnitt zwischen Kellertor und Berliner Straße mit geringem Aufwand umsetzbare Umsetzungsschritte so weit wie möglich vorzuziehen.

 

 

Herr Finken bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Für den Bereich des Stadtkanals, der in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2001 als 3. Bauabschnitt gekennzeichnet wurde, soll als Vorzugsvariante die historische Wiederherstellung des Stadtkanals angestrebt werden.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen (mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu einer denkmalgerechten Sanierung des 3. Bauabschnittes des Potsdamer Stadtkanals sind zu schaffen sowie dessen Umsetzung ganz oder teilweise durch ein ÖPP Modell oder einem bürgerlichen Engagement zu prüfen.“

 

 

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion wird hinterfragt, weshalb derzeit ein Beschluss zur Rahmenplanung erforderlich sei und auf die im SBWL-Ausschuss vorgebrachte Skepsis hinsichtlich des Städtebaus verwiesen. Ebenso wird eine Vorfestlegung auf Fließgewässer nicht von allenr gut geheißen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet zu beachten, dass die Diskussion im KUM-Ausschuss sich auf die Dinge, die den Klimaschutz angehen, gerichtet werden sollte. Seiner Meinung nach, sei Fließgewässer in der Innenstadt von Vorteil.

 

 

Herr Rubelt ergänzt, dass Überlegungen erforderlich sind, wie sich die Innenstadt dem Klimawandel stellt. Von daher sollte man in der Innenstadt auch das Wasserthema gänzlich betrachten und es in der Rahmenplanung berücksichtigen. Zudem gibt die Rahmenplanung den Raum für eine Diskussion, welche noch über Jahre geführt werden soll. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne sei nicht umsetzbar.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 3/2/2

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag von Herrn Finken zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 3/2/2

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ergänzte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Zur Ermittlung, Untersuchung und Bewertung zukunftsfähiger, nachhaltiger städtebaulicher Entwicklungspotentiale sollen eine Rahmenplanung als integriertes Handlungskonzept und vertiefende Gutachten r den Stadtraum „Am Kanal“ durchgeführt werden. Als Teilbereiche sind die Grundstücksflächen zwischen der Türkstraße und Holzmarktstraße sowie des 3. Bauabschnitts des Stadtkanals zwischen Kellertor- und Berlinerbrücke Bestandteil dieser Planungen. Der Untersuchungsbereich für den Stadtraum „Am Kanal“ ergibt sich aus der Anlage 1.

 

  1. Die Aufnahme in Förderprogramme zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen soll geprüft werden.

 

 

  1. In der Rahmenplanung ist an der Widerherstellung des Stadtkanals als durchgehendem Fließgewässer festzuhalten, genauso wie an der weitestmöglich am Original orientierten Wiederherstellung des Stadtkanals im Abschnitt zwischen Kellertor und Berliner Straße.

 

  1. An den im SVV-Begleitbeschluss vom 1. Dezember 2021 zur Aufhebung der Sanierungssatzung "Am Kanal / Stadtmauer" (Vorlage: 21/SVV/0913) formulierten Aufträgen wird festgehalten. Dementsprechend sind im Abschnitt zwischen Kellertor und Berliner Straße mit geringem Aufwand umsetzbare Umsetzungsschritte so weit wie möglich vorzuziehen.

 

 

sowie Ergänzung

Für den Bereich des Stadtkanals, der in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2001 als 3. Bauabschnitt gekennzeichnet wurde, soll als Vorzugsvariante die historische Wiederherstellung des Stadtkanals angestrebt werden.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen (mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu einer denkmalgerechten Sanierung des 3. Bauabschnittes des Potsdamer Stadtkanals sind zu schaffen sowie dessen Umsetzung ganz oder teilweise durch ein ÖPP Modell oder einem bürgerlichen Engafgement zu prüfen.“

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen