15.12.2022 - 3.1 Finanzielle Beteiligung am Pflegeaufwand der St...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr mmel (Geschäftsstelle Bauen und Projekte) informiert anhand einer Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt wird, über den Sachverhalt. Die aktuelle Vereinbarung läuft automatisch Ende 2023 aus.

 

 

Herr Finken erklärt namens der Fraktion CDU die Neue Fassung vom 5.9.2022 für erledigt und bringt folgenden Ergänzungsantrag vom 9.12.2022 ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) zu bitten:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam das bevorzugte Modell für die Erhebung von Eintritt in den Park Sanssouci vorzustellen und dabei darzustellen,

 

welche Besonderheiten für die Potsdamer Bevölkerung zur Aufrechterhaltung vor allem der historisch gewachsenen Wegebeziehungen und der traditionellen Einbindung des Parks in den Stadtraum vorgesehen werden.

 

Welche konkreten Eintrittsregelungen für die Potsdamer Bevölkerung vorstellbar sind.

 

Ob für weitere Parks im Stadtgebiet die Erhebung von Eintritt vorgesehen ist.“

 

 

In der sich anschließenden Diskussion werden verschiedene Argumente ausgetauscht. Herr Heuer spiegelt die klare Position der SPD-Fraktion wieder, die Parks weiterhin eintrittsfrei zu belassen. Herr Finken, Herr Wilke, Frau Ducksch, Herr Tomczak, Herr Rietz sehen keinen Gewinn für die Potsdamer. Auch für die Stiftung gäbe es Einspaarpotentiale bei der Pflege und selbst im Volkspark, welcher hauptsächlich durch die Potsdamer genutzt wird, ist Eintritt zu entrichten. Der Einsatz des Geldes sollte eher auf den Potsdamer Grünflächen erfolgen, um die Lebensqualität für die Potsdamer zu erhöhen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom   9.12.2022 zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 1/5/1 damit abgelehnt

 

 

Anschließend wird die ungeänderte Vorlage 22/SVV/0704 zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine neue Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Pflegeaufwand der Potsdamer Parks und Gartenanlagen zu verhandeln.

 

  1. Sollte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nachweisen nnen, dass trotz erhöhter Zuwendungen ihrer Stifter weiterhin ein Pflegedefizit in Potsdamer Parks und Gartenanlagen besteht, ist die Landeshauptstadt zur Wahrung des Gartendenkmals und zur Förderung des Tourismus und der Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer bereit, einen finanziellen Beitrag zum Abbau des nachgewiesenen Defizits zu leisten. Der finanzielle Beitrag der Landeshauptstadt darf maximal 5 Mio. Euro in 5 Jahren betragen.

 

  1. Bedingung einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt ist die vereinbarte Zusage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, für die Parks und Gartenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam für die Laufzeit der Vereinbarung keinen pflichtigen Eintritt zu erheben. 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen