15.12.2022 - 3.4 Erhöhung des Budgets des ausgeschöpften Klimasc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Walter bringt folgende - mit der Verwaltung abgestimmte - neue Fassung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.12.2022 ein :

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. r die Förderung zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen von Privatpersonen und Vereinen sind in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 200.000 Euro in den Haushalt einzustellen.

 

  1. In der Förderperiode 2023/2024 sind folgende Fördertatbestände zu streichen oder zu ändern:

 

2.1  Die Fördertatbestände Sanierung und Errichtung Zukunftshaus sind zu streichen,

 

2.2  Die Förderung von Wall-Boxen ist nicht in die Förderung aufzunehmen,

 

2.3  Die Förderung von Stecker-Solar-Anlagen bis 0,6kWp einschließlich des sog. „Wieland-Steckers“ oder vergleichbare Sicherungsstecker ist auf 250,00 Euro zu erhöhen,

 

2.4  Die für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen vorgesehenen Finanzmittel sollen grundsätzlich ¼ des jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets nicht überschreiten. Über Ausnahmenentscheidet die Koordinierungsstelle Klimaschutz und erstattet hierüber Bericht.

 

2.5  Die Förderung von Luftwärme- bzw. Erdwärmepumpen ist von bislang 2.000 Euro pro Objekt auf nunmehr 1.000 Euro abzusenken,

 

2.6  Die Sonderförderung von Vereinen zur Durchführung von sensibilisierenden und aktivierenden Klimaschutzveranstaltungen sowie sonstige klimaschutzfördernde Maßnahmen und Projekte sind auf ¼ der jährlich zur Verfügung stehenden Fördersumme zu begrenzen. Soweit diese Mittel von Vereinen nicht ausgeschöpft werden, sind die nicht verbrauchten Mittel für die Förderung der sonstigen Fördertatbestände für Private zur Verfügung zu stellen.

 

2.7  Sollten widererwarten Fördermittel in einem Haushaltsjahr nicht vollständig abgerufen werden, sind die Restmittel in das darauffolgende Haushaltsjahr zu übertragen.

 

2.8  Das neue Förderprogramm bzw. die die neue Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen von Privatpersonen und Vereinen soll ab dem Haushaltsjahr 2023 offensiv beworben werden.“

 

 

 

 

Frau Lippert (Koordinierung Klimaschutz) greift die einzelnen unter 2.1 bis 2.8 genannten Punkte des Antrages auf und erläutert anhand einer Tabelle (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt), dass dem Antrag verwaltungsseitig entsprochen werden könne.

 

 

Herr Finken stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung und Behandlung im Zusammenhang mit dem Haushalt, um keinen Vorgriff auf die Haushaltssatzung vorzunehmen.

Herr Rubelt spricht dagegen und verweist darauf, dass die Mittel aus dem Jahr 2022 bereits ausgeschöpft worden sind und es sich hier um eine Qualifizierung des Fonds handeln würde.

Der GO-Antrag auf Zurückstellung wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: 2/4/1 damit abgelehnt.

 

 

Nach kurzer Verständigung stellt Herr Heuer den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 des Antrages.

Dafür und dagegen spricht niemand.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung zum Punkt 1:

Abstimmungsergebnis 0/4/3

 

Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über den gesamten Punkt 2:

Abstimmungsergebnis 5/0/2

 

Eine nochmalige Gesamtabstimmung der Neuen Fassung erübrigt sich.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. r die Förderung zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen von Privatpersonen und Vereinen sind in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 200.000 Euro in den Haushalt einzustellen.

 

  1. In der Förderperiode 2023/2024 sind folgende Fördertatbestände zu streichen oder zu ändern:

 

2.1  Die Fördertatbestände Sanierung und Errichtung Zukunftshaus sind zu streichen,

 

2.2  Die Förderung von Wall-Boxen ist nicht in die Förderung aufzunehmen,

 

2.3  Die Förderung von Stecker-Solar-Anlagen bis 0,6kWp einschließlich des sog. „Wieland-Steckers“ oder vergleichbare Sicherungsstecker ist auf 250,00 Euro zu erhöhen,

 

2.4  Die für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen vorgesehenen Finanzmittel sollen grundsätzlich ¼ des jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets nicht überschreiten. Über Ausnahmenentscheidet die Koordinierungsstelle Klimaschutz und erstattet hierüber Bericht.

 

2.5  Die Förderung von Luftwärme- bzw. Erdwärmepumpen ist von bislang 2.000 Euro pro Objekt auf nunmehr 1.000 Euro abzusenken,

 

2.6  Die Sonderförderung von Vereinen zur Durchführung von sensibilisierenden und aktivierenden Klimaschutzveranstaltungen sowie sonstige klimaschutzfördernde Maßnahmen und Projekte sind auf ¼ der jährlich zur Verfügung stehenden Fördersumme zu begrenzen. Soweit diese Mittel von Vereinen nicht ausgeschöpft werden, sind die nicht verbrauchten Mittel für die Förderung der sonstigen Fördertatbestände für Private zur Verfügung zu stellen.

 

2.7  Sollten widererwarten Fördermittel in einem Haushaltsjahr nicht vollständig abgerufen werden,sind die Restmittel in das darauffolgende Haushaltsjahr zu übertragen.

 

2.8  Das neue Förderprogramm bzw. die die neue Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutzund Klimaanpassungsmaßnahmen von Privatpersonen und Vereinen soll ab dem Haushaltsjahr 2023 offensiv beworben werden.“

 

 

 

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