23.11.2022 - 4.8 Ausreichend Mittel für Park- und Grünanlagenpf...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Finken bringt die Anträge   22/SVV/0941 (TOP 4.7) und 22/SVV/942 (TOP 4.8) ein und beantragt die Zurückstellung bis zu den Haushaltsverhandlungen.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt den Antrag auf Zurückstellung zur Abstimmung. Dieser wird mit 3/4/1 abgelehnt.

 

In der anschließenden Diskussion informiert Herr Kümmel zu den Fragen „Personal“ und „Finanzen“ und führt aus, dass der Antrag sich auf die Berichterstattung im KUM-Ausschuss und der dort diskutierten Frage: „Was wäre für die Sicherstellung der Aufgaben und Pflege“ an Ressourchen (Personal/Geld) notwendig. Dabei wurden die Punkte „Standards“ und deren Erhöhung, „Bedarf“ und „Erhaltungsaufwand“ aufgegriffen.

 

Herr Dr. Wegewitz verweist auf die Frage von Herrn Bauer betr. „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ auf die inhaltliche Befassung in den Fachausschüssen.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Standard der Stiftung für Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) entsprechend ausreichend, finanzielle Mittel für die gärtnerische und technische Pflege und  Dienstleistungen für kommunale Park- und Grünanlagenpflege einzuplanen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

1

 

Die Ausschussmitglieder lehnen somit die Beschlussfassung des Antrages ab.

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Anlagen zur Vorlage