21.11.2022 - 4.2 Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereic...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage ein; diese wird im Anschluss zur Kenntnis genommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Prioritäten im Fachbereich Stadtplanung für das Jahr 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Übersicht in Orientierung an den im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschsse.

 

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Anlagen zur Vorlage