29.11.2022 - 3.3 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Rabbe (Sanierungsträger Potsdam GmbH) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, ein.

Über eine von der ProPotsdam eingerichtete Mieterberatung konnten für alle betroffenen Mieter Regularien und sungen gefunden werden. Darunter fallen beispielsweise Ersatzwohnungen, Umzugshilfen, Hilfe bei Wohnungsbesichtigungen u. Ä. Auch Geflüchteten konnten Ersatzwohnungen angeboten werden.

 

 

Herr Tomczak bemängelt eine unzureichende Auseinandersetzung mit der vorliegenden Maßnahme. Verschiedene Themen, wie Nachhaltigkeit, klimatische Auswirkungen aber auch wohnungspolitische und wirtschaftliche Überlegungen seien bisher nur ungegend betrachtet worden. Auch die geplante Tiefgarage sei nicht mehr zeitgemäß.

 

 

Einige Mitglieder sehen mehr Vorteile im Abriss und Neubau und sprechen sich für die Vorlage der Verwaltung aus, andere plädieren für eine Sanierung des Bestandsgebäudes.

 

 

Frau Hüneke bringt den Änderungsantrag der Fraktion ndnisi90/ Die Grünen ein:

 

Punkt 7 ist zu ergänzen:

Dabei sind die Kriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung EH 40 NH strikt einzuhalten und darüberhinausgehende Kriterien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Förderung anzupassen.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 5:0:2 angenommen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Die Konkretisierung des Blocks V aus dem Leitbautenkonzept (DS 10/SVV/0412) erfolgt auf der Grundlage des Blockkonzeptes gemäß Anlage 1.
  2. Die allgemein gültigen Ziele und Leitlinien werden gemäß Anlage 2r den Block V fortgeschrieben und formulieren die blockbezogenen Vorgaben zur architektonischen Gestaltqualität und machen Nutzungsvorgaben.
  1. Neben den Zielen und Leitlinien enthalten die Gebäudepässe gemäß Anlage 3 parzellengenaue Vorgaben zu Nutzung und Gestaltung der künftigen Gebäude.
  1. Die ProPotsdam GmbH wird verpflichtet, für die architektonische Gestaltung der zukünftigen Gebäude ein wettbewerbliches Verfahren gemäß Anlage 4 durchzuführen.
  1. Gemäß Beschluss DS 16/SVV/0562 verbleibt das Grundstück des Wohnhauses Am Alten Markt 10 im Eigentum der ProPotsdam GmbH und wird gemäß Beschluss DS 21/SVV/0007 um die für die Realisierung des Blocks V notwendigen Flächen ergänzt.
  2. Die ProPotsdam GmbH errichtet mietpreis- und belegungsgebundenen sowie bedarfsgerechten Wohnraum in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration. Die Abstimmung erfolgt auf der Grundlage der üblichen Regularien und Praxis zwischen ProPotsdam und der Landeshauptstadt Potsdam bei Umsetzung geförderter Wohnungsbaumaßnahmen. Die Einbindung ist bereits im Zuge des durchzuführenden Wettbewerbsverfahrens zu gewährleisten (Anlage 4).
  3. Gemäß Masterplan 100 % Klimaschutz Potsdam 2050 wird die ProPotsdam GmbH verpflichtet, durch ökologische und nachhaltige Bauweisen, z. B. Holzbau, Nutzung von Recyclingbaustoffen, den aktuellen Herausforderungen an den Klimawandel entsprechend zu planen und zu bauen.
    Dabei sind die Kriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung EH 40 NH strikt einzuhalten und darüberhinausgehende Kriterien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Förderung anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage