07.12.2022 - 5.2 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" - Block III,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1.   Die Landeshauptstadt Potsdam nimmt den Eigentumswechsel in Los 8 zur Kenntnis. Der ursprüngliche Bestbieter veräert das Los an die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG. Der Beschluss 18/SVV/249 (Bestätigung der Bestbietenden) wird in diesem Punkt entsprechend aufgehoben. Die Zielrichtung, genossenschaftlich organisierte Wohnungen im Potsdamer Zentrum weiter zu befördern wird begrüßt.

 

  1. Die im Vergabeverfahren bewerteten Nutzungsprivilegien in den bisher vertraglich fixierten Größenordnungen sind vollständig zu übernehmen. Ein Wechsel des Nutzungsprivilegs „Selbstnutzung“ in „Wohnangebote mit Mietbindung unter 10% unter Mietspiegel“ ist zulässig.

 

  1. Das ausgewählte und im Rahmen der Bauqualitätssicherung abgestimmte Baukonzept aus dem Vergabeverfahren ist vollständig zu übernehmen.

 

  1. Von dem Beschluss 16/SVV/0776 wird in Bezug auf die „Allgemeinen Verfahrensgrundsätze“ zu dem Aspekt „Vergabe mehrerer straßenseitig benachbarter Lose an einen Bieter sind nicht zulässig“ abgewichen, da das Nutzungs- und Baukonzept und damit die Umsetzung der Sanierungsziele gesichert bleiben.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen