17.01.2023 - 3.4 Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) informiert zum Stand bei den Ortsbeiräten (OBR). Während der Großteil die Vorlage ungeändert beschlossen oder zur Kenntnis genommen hat, hat der OBR Eiche eine geänderte Fassung beschlossen. Der OBR Neu Fahrland hat die Vorlage noch nicht abschließend behandelt. Die Verwaltung wird in beiden OBRen zur Vorlage noch Ausführungen machen. Herr Wolfram empfiehlt, die Vorlage wie von der Verwaltung eingereicht zu belassen und heute über sie abzustimmen.

 

 

Herr Kirsch stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (GO) auf Zurückstellung der Vorlage bis sie auch im OBR Neu Fahrland behandelt wurde.

 

r den GO-Antrag spricht niemand. Dagegen spricht Frau Hüneke.

 

Abstimmungsergebnis: mit 0:4:4 abgelehnt.

 

 

Herr Jäkel führt zur geänderten Fassung aus dem OBR Eiche aus und möchte sie hier abstimmen lassen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte Fassung aus dem OBR Eiche zur Abstimmung:

 

Prioritäten im Fachbereich Stadtplanung für das Jahr 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Übersicht in Orientierung an den im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

In Anlage 2 der Drucksache ist im Stadtraum Süd-West

-          Das Planverfahren Kaiser-Friedrich-Straße 1-2 (OT Eiche) ist von Priorität 2 in Priorität 1 zu ändern.

-          Das Planverfahren Feuerwehrstandort westliches Potsdam/ Eiche ist von Priorität 1 in Priorität 2 zu ändern.

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:4:2 abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Prioritäten im Fachbereich Stadtplanung für das Jahr 2023 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Übersicht in Orientierung an den im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage