20.12.2022 - 3.7 Erweiterung Öffnungszeiten Bibliothek
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 20.12.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Aubel führt aus, dass eine Bibliothek schon lange kein Ort mehr sei, wo man nur Medien ausleiht, sondern ein Lernort mit hoher Aufenthaltsqualität. Es gebe zudem seit längerem die Idee eines Media-Shuttles für Quartiere, die leider nicht weiterverfolgt wurde. Die Stadt- und Landesbibliothek (SLB) leiste eine hervorragende Arbeit. Eine Bibliotheksöffnung am Sonntag sei sinnvoll, da Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass der Sonntag mit die höchste Nutzungsfrequenz hätte. Eine Sonntagsöffnung ist jedoch weder aus dem Budget des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Jugend und Sport noch aus dem Budget der Stadt- und Landesbibliothek (SLB) finanzierbar. Frau Mattekat ergänzt, dass mit städtischem Personal aus rechtlichen Gründen keine Bibliotheksöffnung am Sonntag möglich sei. Wissenschaftlichen Bibliotheken hingegen sei dieses gestattet. Deshalb wäre das bewährte Modell der Bücherhallen Hamburg und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) gut in der Landeshauptstadt Potsdam adaptierbar. Hier erfolgt die Sonntagsöffnung mittels Veranstaltungsagentur und Wachschutz. Eine Bibliotheksöffnung am Sonntag nach diesem Modell würde Ausschreibungsprozesse nötig machen.
Frau Lange hofft, dass das Anliegen nicht aufgegeben wird und möglicherweise über ein Pilotprojekt realisiert werden kann. Sie möchte wissen, wie lange die Umsetzung mit einer Agentur dauert. Frau Mattekat führt aus, dass ein Ausschreibungsverfahren über den Fachbereich Recht und Vergabemanagement laufen müsste. Dieses dauere in der Regel sechs Monate. Anschließend seien Absprachen mit der Agentur und dem Wachschutz nötig.
Frau Lange fragt, ob bei einer möglichen Gesetzesänderung ähnliche Kosten mit städtischem Personal entstehen. Frau Mattekat antwortet, dass sie dieses noch nicht ermittelt hat, da eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes derzeit nicht absehbar sei.
Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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112 kB
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