23.02.2023 - 3.5 Qualität von Volkspark und Lustgarten sichern u...

Beschluss:
vertagt
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Herr Finken  bringt den Antrag ein.

 

 

Von der  Fraktion AfD liegt folgender Änderungsantrag vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass im Jahre 2023:

die grundlegenden Instandsetzung bzw. Neugestaltung der Skateranlage im Veranstaltungswall

die notwendige Erneuerung von wassergebundenen Wegeflächen

der notwendige Austausch von Muschelkalkplatten in den Wallanlagen

die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an problematischen Baumstandorten sowie

die Sanierungsmaßnahmen am Fußballfeld im Veranstaltungswall

im Lustgarten die grundlegende Instandsetzung der Skateranlage

am Bassinplatz die Sanierung der Skateranlage

erfolgen und

im Jahre 2024:

die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an Bänken

die notwendige partielle Errichtung einer dauerhaften Zaunanlage (Errichtung von

Maschendrahtzaun anstelle von Wildschutzzaun)

die partielle Erneuerung von wassergebundenen und anderen Wegeflächen erfolgen. und

im Lustgarten im Jahre 2023 die grundlegende Instandsetzung der Skateranlage und

im Lustgarten Instandhaltungsmaßnahmen an befestigten Wegeflächen

durchgeführt werden.“

 

 

Herr Schley (Arbeitsgruppe Kommunale Freiraum- und Spielplatzplanung) informiert anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift im RIS als Anlage beigefügt) unter Bezugnahme auf den Ursprungsantrag, dass die Wirtschaftsplanung für die beiden Bereiche Volkspark und Lustgarten, die den Antrag ausfüllen würden, im Jahr 2023 400 T€ und im Jahr 2024 ca. 170 T€ vorsehen müsste. Die Umsetzung ist jedoch aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel nicht möglich.

 

 

Herr Rubelt betont, dass auch hier eine Abwägung erforderlich ist, welche der knappen zur Verfügung stehenden Mittel, wo eingesetzt werden.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion wird festgestellt, dass es sich hier um eine haushaltsbegleitende Angelegenheit handelt, so dass Herr Finken den Antrag auf Zurückstellung stellt und den Wiederaufruf gemeinsam mit dem Haushalt erfolgen sollte.

 

Diesem Antrag wird einstimmig gefolgt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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