23.02.2023 - 3.8 Anpassung der Vergabekriterien für den kommunal...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Die Neue Fassung der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam wurde in der vergangenen Sitzung wiederholt zurückgestellt, um sich in der Fraktion beraten zu können.

 

 

Frau Kolesnyk (Fachbereich Umwelt, Klima und Grünflächen) macht deutlich, dass eine Mitteilungsvorlage für den neuen Klimafonds vorbereitet wird, welcher diverse Punkte aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch der Fraktion DIE LINKE berücksichtigt, die möglich sind. Sobald der Haushalt beschlossen wird, kann die neue Förderrichtlinie vorgestellt werden.

 

 

Herr Rubelt erinnert an die Diskussion, in welcher der Wunsch nach einer Vereinfachung der Förderung zum Ausdruck gebracht worden ist. Diesem Ziel wird der hier vorliegende Antrag nicht gerecht.

 

 

Herr Berlin beantragtr die antragstellende Fraktion eine nochmalige Zurückstellung.

Der Antrag wird mit 3/4/0 abgelehnt.

 

 

Der Vorsitzende stellt die neue Fassung vom 1.12.2022 zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Vergabe der Mittel des kommunalen Klimafonds („Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung« (Klimaschutzförderprogramm RL Klima)“) folgendermaßen anzupassen:

 

  1. Maximal ein Viertel des Budgets für die Sonderförderung für Vereine vorzusehen.

 

  1. Aufteilung der restlichen 3 /4 des jeweiligen Jahresbudgets zu gleichen Teilen auf die vier Quartale.

 

  1. Anteilige Verteilung dieses quartalsgebundenen Budgets auf sämtliche in diesem Quartal eingegangenen rechtmäßigen Anträge.

 

  1. Mindestens ein Viertel des Budgets für den kommunalen Klimafonds ist verbindlich für Anträge bis zu einer Förderhöhe von maximal 500€ vorzusehen.

 

  1. Gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Quartalsbudgets können in die nachfolgenden Quartale übertragen werden.

 

Ziel ist die kontinuierliche Zurverfügungstellung des kommunalen Klimafonds für alle rechtmäßigen Anträge von Bürger*innen, auch wenn dadurch je nach Anzahl der eingegangenen Anträge nicht jede*r Bürger*in immer die maximalerdersumme bekommt.

 

Der SVV ist die überarbeitete Richtlinie zum Förderprogramm mit den Vergabekriterien bis zum 1. Quartal 2023 vorzulegen, sodass diese noch im laufenden Jahr 2023 in Kraft treten kann.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität die Ablehnung des Antrages.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage