19.01.2023 - 10.1 Reduzierung der Lärmbelastung durch den Schiene...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Böttge bringt folgenden Änderungsantrag ein.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Deutsche Bahn dazu aufzufordern, durch geeignete bauliche Maßnahmen, Sorge dafür zu tragen, dass die Verwendung akustischer Signale des Schienenverkehrs insbesondere in der Zeit von  22:00 6:00 Uhr entfallen kann.

Dazu wird beantragt, den in der Verlängerung der Falknerstraße unbeschrankten Bahnübergang im weiter südlichen Verlauf des parallel zur Bahnlinie verlaufenden Wirtschaftsweges durch die Errichtung einer Schrankenanlage zu sichern. den in der Verlängerung der Falknerstraße unbeschrankten Bahnübergang im weiter südlichen Verlauf des parallel zur Bahnlinie verlaufenden Wirtschaftsweges in geeigneter Art und Weise baulich so auszubilden, dass akustische Signalgebungen zu den nächtlichen Ruhezeiten verzichtbar sind.

 

Ergänzung der Begründung:

 

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§ 1 (4) Eisenbahnkreuzungsgesetz gilt für öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Die Verwaltung wird daher um Prüfung gebeten, ob das Gesetz auf die unbeschrankte Querung überhaupt anzuwenden ist, da erhebliche Zweifel daran bestehen, dass es sich tatsächlich um den Teil einer/s öffentlichen Straße/Weges/Platzes handelt, weil dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Vielmehr drängt sich die Annahme auf, dass hier maximal eine Grundstückszufahrt vorliegt und das Gesetz keine Anwendung findet, so dass ggf. eine private Vereinbarung getroffen werden kann.

 

Hilfsweise ist festzustellen, dass die umlaufend durch Eisenbahntrassen gefasste Fläche augenscheinlich landwirtschaftlichen Zwecken dient und folglich nur der Zugänglichkeit durch einen eingeschränkten Personenkreis bedarf. Mithin ist davon auszugehen, dass die bauliche Sicherung mittels einer nur durch diesen im Bedarfsfall (im Wege einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümern/Nutzern der Flächen und dem Täger der Baulast des Schienenweges) zu bedienenden mechanischen und abschließbaren Schranke („Schlagbaum“) möglich und zulässig sein sollte.

 

 

Anschließend wird der geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Deutsche Bahn dazu aufzufordern, durch geeignete bauliche Maßnahmen, Sorge dafür zu tragen, dass die Verwendung akustischer Signale des Schienenverkehrs insbesondere in der Zeit von 22:00 6:00 Uhr entfallen kann.

Dazu wird beantragt, den in der Verlängerung der Falknerstraße unbeschrankten Bahnübergang im weiter südlichen Verlauf des parallel zur Bahnlinie verlaufenden Wirtschaftsweges in geeigneter Art und Weise baulich so auszubilden, dass akustische Signalgebungen zu den nächtlichen Ruhezeiten verzichtbar sind.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen