18.01.2023 - 3 Abberufung zweier Mitglieder des Naturschutzbei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Beigeordnete r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, bringt die Vorlage ein und erläutert den 2. Absatz bzgl. der nicht erforderlichen Nachbesetzung. Herr Rubelt versichert auf Grund der guten Bewerbungslage eine zeitnahe Nachbesetzung des Beirats.

 

Der darauf Bezug nehmende Änderungsantrag von Frau Hüneke, diesen Absatz mit dem Wortlaut:

 

Eine Nachbesetzung ist nicht erforderlich. Die erforderliche Fachkompetenz für die Beratung der unteren Naturschutzbehörde kann durch die verbleibenden Mitglieder und Stellvertreter hinreichend wahrgenommen werden.

 

zu streichen, wird

einstimmig angenommen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

angenommen.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Frau Sabine Grähn und Herrn Dr. Torsten Lipp als Mitglieder des Naturschutzbeirats der Amtsperiode von 2020 bis 2024 gemäß § 35 Abs. 2 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) i.V. mit § 1 Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV) abzuberufen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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