25.01.2023 - 6.2 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" , Konkretisi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung im Punkt 7 des Beschlusstextes zuzustimmen:

 

7. Gemäß Masterplan 100 % Klimaschutz Potsdam 2050 wird die ProPotsdam GmbH verpflichtet, durch ökologische und nachhaltige Bauweisen, z. B. Holzbau, Nutzung von Recyclingbaustoffen, den aktuellen Herausforderungen an den Klimawandel entsprechend zu planen und zu bauen.

      Dabei sind die Kriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung EH 40 NH strikt einzuhalten und darüberhinausgehende Kriterien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Förderung anzupassen.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, der Vorlage in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Fassung zuzustimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Krieg, Fraktion DIE aNDERE, beantragt, die Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zuck zu überweisen und unter den geänderten Bedingungen hinsichtlich des Staudenhofs erneut zu beraten.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Nach zahlreichen Redebeiträgen

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wollenberg beantragt namens der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam die namentliche Abstimmung der Gesamtvorlage.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Konkretisierung des Blocks V aus dem Leitbautenkonzept (DS 10/SVV/0412) erfolgt auf der Grundlage des Blockkonzeptes gemäß Anlage 1.

 

  1. Die allgemein gültigen Ziele und Leitlinien werden gemäß Anlage 2r den Block V fortgeschrieben und formulieren die blockbezogenen Vorgaben zur architektonischen Gestaltqualität und machen Nutzungsvorgaben.

 

  1. Neben den Zielen und Leitlinien enthalten die Gebäudepässe gemäß Anlage 3 parzellengenaue Vorgaben zu Nutzung und Gestaltung der künftigen Gebäude.

 

  1. Die ProPotsdam GmbH wird verpflichtet, für die architektonische Gestaltung der zukünftigen Gebäude ein wettbewerbliches Verfahren gemäß Anlage 4 durchzuführen.

 

  1. Gemäß Beschluss DS 16/SVV/0562 verbleibt das Grundstück des Wohnhauses Am Alten Markt 10 im Eigentum der ProPotsdam GmbH und wird gemäß Beschluss DS 21/SVV/0007 um die für die Realisierung des Blocks V notwendigen Flächen ergänzt.

 

  1. Die ProPotsdam GmbH errichtet mietpreis- und belegungsgebundenen sowie bedarfsgerechten Wohnraum in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration. Die Abstimmung erfolgt auf der Grundlage der üblichen Regularien und Praxis zwischen ProPotsdam und der Landeshauptstadt Potsdam bei Umsetzung geförderter Wohnungsbaumaßnahmen. Die Einbindung ist bereits im Zuge des durchzuführenden Wettbewerbsverfahrens zu gewährleisten (Anlage 4).
     
  2. Gemäß Masterplan 100 % Klimaschutz Potsdam 2050 wird die ProPotsdam GmbH verpflichtet, durch ökologische und nachhaltige Bauweisen, z. B. Holzbau, Nutzung von Recyclingbaustoffen, den aktuellen Herausforderungen an den Klimawandel entsprechend zu planen und zu bauen.

Dabei sind die Kriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung EH 40 NH strikt einzuhalten und darüberhinausgehende Kriterien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Förderung anzupassen.

 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen