25.01.2023 - 6.5 Teilweise Aufhebung des Beschlusses 20/SVV/0425...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

3. Der Oberbürgermeister wird im Zusammenhang mit der Aufhebung des Beschlusses beauftragt, weiterhin Gespräche mit Landes- und Bundesregierung und weiteren erforderlichen Akteuren aufzunehmen, mit dem Ziel eine rechtssichere Umsetzung der Bezahlung nach TVöD auch in den obengenannten Tochterunternehmen der Ernst-von-Bergmann-Gruppe umzusetzen.

 

Dem Hauptausschuss ist halbjährlich beginnend im März 2023 zu den Fortschritten Bericht zu erstatten.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschliend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Beschluss 20/SVV/0425 vom 06. Mai 2020 wird teilweise aufgehoben. Die Aufhebung beinhaltet den Auftrag an den Oberbürgermeister als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (KEvB),

 

  1. den Eintritt der Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH, der MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH sowie der Ernst von Bergmann Sozial gGmbH in die ordentliche und daher tarifgebundene (TVöD) Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) bis spätestens zum 01.06.2020 zu veranlassen

 

und

 

  1. den Eintritt der Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH, der MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH und der Ernst von Bergmann Sozial gGmbH in die tarifgebundene Mitgliedschaft des KAV in der Gesellschafterversammlung zu beantragen und ihr zuzustimmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird im Zusammenhang mit der Aufhebung des Beschlusses beauftragt, weiterhin Gespräche mit Landes- und Bundesregierung und weiteren erforderlichen Akteuren aufzunehmen, mit dem Ziel eine rechtssichere Umsetzung der Bezahlung nach TVöD auch in den obengenannten Tochterunternehmen der Ernst-von-Bergmann-Gruppe umzusetzen.

 

Dem Hauptausschuss ist halbjährlich beginnend im März 2023 zu den Fortschritten Bericht zu erstatten.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen