15.02.2023 - 4.1 Finanzielle Beteiligung am Pflegeaufwand der St...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Scharfenberg nimmt Bezug auf die Diskussionen im Hauptausschuss und seine dort gestellten Fragen.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion hinsichtlich der Auswirkungen „Parkeintritt“, „kein Parkeintritt“ -  und der damit eventuell verbundenen Einschränkungen für den Zugang.

 

Herr Kümmel nimmt Bezug auf seine Ausführungen in der Hauptausschussitzung  und informiert zum Ablauf der Frist - Ende 2023.

 

Herr Kümmel  bestätigt, dass die LHP bei Zahlung der 1 Mio € darüber informiert werde, was die Stiftung damit finanziert. Die LHP hätte in diesem Fall Einfluss auf die Dauer und Inhalte. Die finanziellen  Mittel seien im städtischen Haushalt 2024 noch nicht eingeplant.

Im Rahmenvertrag seien max. 5 Mio €r 5 Jahre festgeschrieben worden.

 

Herr Exner spricht die vorgesehene Einbringung des Haushaltes in die Stadtverordneten-

versammlung am 01. März 2023 an und bestätigt, dass die o. g. finanziellen Mittel nicht enthalten sein werden. Herr Exner erklärt, wenn man die Mittel einstellen wollte, müsste man sich im Rahmen der Haushaltsdiskussion hinsichtlich der Deckung / Teildeckung verständigen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag / Neue Fassung  der CDU Fassung vom 05.09.2022 - zur Abstimmung:

Zustimmung:  1

Ablehnung:  5

Stimmenthaltung: 3

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag der CDU Fassung vom 09.12.2022 - zur Abstimmung:

Zustimmung:  3

Ablehnung:  6

Stimmenthaltung:  0

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der SPD Fassung vom 23.01.2023 zur Abstimmung:

Zustimmung:  4

Ablehnung:  4

Stimmenthaltung: 1

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussvorlage DS 22/SVV/0704 zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine neue Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Pflegeaufwand der Potsdamer Parks und Gartenanlagen zu verhandeln.

 

  1. Sollte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nachweisen nnen, dass trotz erhöhter Zuwendungen ihrer Stifter weiterhin ein Pflegedefizit in Potsdamer Parks und Gartenanlagen besteht, ist die Landeshauptstadt zur Wahrung des Gartendenkmals und zur Förderung des Tourismus, der Förderung des kulturellen Erbes, des Klimaschutzes und der Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer bereit, einen finanziellen Beitrag zum Abbau des nachgewiesenen Defizits zu leisten.

 

  1. Bedingung einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt ist die vereinbarte Zusage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, für die Parks und Gartenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam für die Laufzeit der Vereinbarung keinen pflichtigen Eintritt zu erheben.

 

  1. Der finanzielle Beitrag der Landeshauptstadt darf maximal 1 Mio. Euro für das Jahr 2024 betragen. Der Vertragsabschluss steht unter Vorbehalt des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

  1. Der Vertrag wird zunächst für das Jahr 2024 verlängert und im Herbst 2024 evaluiert.

 

  1. Die SPSG wird gebeten, bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 ein ausgearbeitetes Konzept den Stadtverordneten vorzulegen, welches Alternativen zur finanziellen Beteiligung der LHP am Pflegeaufwand der SPSG aufzeigen soll. Dieses Konzept soll zur Entscheidungsfindung über die Verlängerung der finanziellen Beteiligung am Pflegeaufwand über das Jahr 2024 hinaus geeignet sein und insbesondere über mögliche Kosten und geplante Zugangsbeschränkungen für die Potsdamerinnen und Potsdamer aufklären.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage