15.02.2023 - 4.8 Einrichtung Familienbüro

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2023 eingebracht.

 

Herr Dr. Wegewitz führt aus, dass es sich hier um eine zusätzliche freiwillige Aufgabe handelt und beantragt die Zurückstellung der Drucksache bis zur Haushaltsberatung.

 

Herr Teuteberg hinterfragt die fachliche Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und regt an, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

 

Im Ergebnis der Diskussion wird der Antrag auf Zurückstellung bis zur Haushaltsberatung abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den gnderten Antrag, welcher von der Fraktion DIE aNDERE übernommen wird, zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Aufwand die in der Mitteilungsvorlage 21/SVV/0675 erläuterte Konzeption zur Schaffung eines Familienbüros in der Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt werden kann. Dabei soll die PHASE 1 INITIIERUNG ab dem 01.01.2024 gestartet werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsentwurf 2023/2024 einzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Dem geänderten Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=151951&selfaction=print