14.02.2023 - 3.5 Kiez-Schwimmbad Nord verbindlich in die Planung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend der Feststellung der Tagesordnung wird die Drucksache 23/SVV/0049 gemeinsam mit der Drucksache 22/SVV/1220 behandelt.

 

Herr Viehrig bringt die neue Fassung zur DS 23/SVV/0049 ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  • Ein geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für eine Kiez-Schwimmhalle (mindestens fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren und dieses dauerhaft in kommunalen Eigentum zu sichern sowie
  • Eine verbindliche Finanzierung beginnend spätestens ab 2027 in die Haushaltsplanung für eine Kiez-Schwimmhalle aufzunehmen.
  • Gleichzeitig im Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ zu untersuchen, wie ein Strand-/Freibad realisiert werden kann, um die neue Kiez-Schwimmhalle zu einem echten „Kiez-Schwimmbad Nord“ im Potsdamer Norden zu entwickeln.
  • r die Realisierung sind alle rdermöglichkeiten kontinuierlich zu überprüfen und auch weitere Realisierungsmöglichkeiten (beispielsweise eine Realisierung über ÖPP-Modelle, Nutzung/Mitnutzung privater Immobilien und Flächen) in die Planungen einzubeziehen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende des 2. Quartals 2023 verbindlich über die Realisierung der Kiez-Schwimmhalle sowie den Erweiterungsoptionen (Strand-/Freibad) zu berichten.

 

Frau Lange bringt die neue Fassung zur DS 23/SVV/0049 ein, welche bislang noch nicht mit der Fraktion SPD abgestimmt werden konnte.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Finanzierung des Kiez-Schwimmbads Nord verbindlich in die Haushaltsplanung aufzunehmen, beginnend spätestens ab 2027 mit den notwendigen Planungskosten und dann ab Planreife des betreffenden Bebauungsplans mit der Umsetzung. Mögliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt im Potsdamer Norden ein entsprechend für den Bau eines Kiez-Schwimmbads Nord geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für ein Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ hinsichtlich der Realisierbarkeit eines kommunalen Strandbades weiter zu verfolgen, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen. Sollte diese Fläche nicht realisierbar sein, so ist alternativ in Krampnitz oder unmittelbarer Umgebung eine Fläche für ein Freibad zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 2. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zu geeigneten Flächen für das Kiezbad sowie ein Strand- oder Freibad zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.


Begründung:

Im Bürgerhaushalt kommt das Thema Freibad und Kiezbad Nord immer wieder als Wunsch der Bürger*innen auf, so aktuell im Bürgerhaushalt 2022 mit dem erfolgreichen Antrag 22/SVV/1137 „Nummer 18: Freibad im Potsdamer Norden“.

 

Mittlerweile ist es vollkommen unstrittig, dass Potsdam unabdingbar eine weitere Schwimmhalle braucht, vorzugsweise im stark wachsenden und bisher unversorgten Norden. Der im November vorgestellte Integrierte Sportentwicklungsplan des GB2 zeigt seitens der Verwaltung ebenfalls deutlich auf, dass es ein weiteres Schwimmbad braucht: Ausgehend von der heutigen Bedarfsdeckung und der derzeitigen Verteilung zwischen den Nutzergruppen ergibt sich nach dieser Prognose im Jahr 2035 ein zukünftiger Bedarf von zusätzlich 711 Kurzbahnstunden pro Woche. Ein Schwimmbad in der Größe des Kiezbades am Stern (25 x 12,5 m) deckt den Bedarf von ca. 500 Kurzbahnstunden je Woche ab.“Notwendige Erweiterungen der Kapazitäten bzw. Nutzungszeiten für den Schul- und Vereinssport belasten den öffentlichen Schwimm- und Badebetrieb, welcher auch ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge ist und die Lebensqualität einer Stadt wesentlich mitprägt. Diese Verdrängungstendenz wäre nur für einen sehr begrenzten Zeitraum akzeptabel. Ständige Pendelverkehre für Schülerinnen und Schüler im Potsdamer Norden sind aufgrund der begrenzten Zeitressourcen des Schwimmunterrichts und aus organisatorischen Gründen im Schulbetrieb, aber auch aus verkehrstechnischen sowie umweltbedingten Gründen zu vermeiden. Nach fachlicher Einschätzung der Bäderlandschaft Potsdam und dem Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird der konkrete Bedarf für ein neues Schwimmbad mittelfristig gesehen, um ernsthaften Nutzungskonflikten rechtzeitig entgegenwirken zu können.“

 

In der SVV vom 07.12.2022 wurde in Beantwortung der Einzelanfrage 22/SVV/1169 von Frau Lange zum Sachstand klar, dass ein klarer Finanzierungsauftrag fehlt.

 

In der Mitteilungsvorlage 20/SVV/0563 zum beschlossenen Antrag 19/SVV/1383 „Fläche für das Kiez-Schwimmbad Nord sichern“ wurde deutlich gemacht, dass in Krampnitz eine Fläche für das dringend notwendige Kiezbad Nord bau- und eigentumsrechtlich gesichert werden kann und soll. Fortschritte sind seitdem jedoch keine erkennbar, trotz des eindeutigen SVV-Beschlusses. Im Zuge der Ausschussberatung im SBWL im Februar 2023 wurde zudem bekannt, dass diese Fläche wegen des LSGs nicht für ein Kiezbad infrage kommt und daher erneut die Standortfrage gestellt werden muss, die 2019 bereits Krampnitz als Vorzugsvariante ergab. Im besten Fall läge die Alternativfläche für das Kiezbad trotzdem in Krampnitz, wenn auch nicht im Uferbereich des Sees das würde der verkehrsgünstigste Standort und würde mit einem Frei-/Strandbad auch (personelle) Synergieeffekte mit sich bringen

 

Herr Kümmel weist darauf hin, dass bereits in den Jahren 2019 bis 2020 eine Diskussion um Bedarf, Standort und Finanzierung eines Schwimmbades im Potsdamer Norden geführt wurde.

 

In der sich anschließenden Diskussion ist man sich einig, dass eine geeignete Fläche im Potsdamer Norden gefunden werden müsse. Eine Realisierung über ÖPP-Modelle werde jedoch von der Fraktion SPD und LINKE abgelehnt. Der im B-Plan Nr. 141-5B vorgesehene Bereich für ein Kiezbad liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet. Der Rahmen für die Prüfung durch die Verwaltung dürfe nicht zu eng gesteckt werden. Die Realisierung eines Strand- und Freibades könne auch getrennt voneinander realisiert werden.

Frau Bartelt stellt einen Geschäftsordnungsantrag zum Ende der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

4

 

Der Geschäftsordnungsantrag wurde angenommen.

 

Herr Pfeiffer betont, dass der Bedarf für ein Kiezbad durch die Verwaltung gesehen werde. Ein Votum zur Finanzierung stünde noch aus. Er bittet darum, den Antrag möglichst weit zu fassen, um das Verwaltungshandeln zu erleichtern.

 

Herr Pfeiffer empfiehlt den Fraktionen eine Pause zur Befassung untereinander zu den unterschiedlichen Antragsformulierungen.

 

Frau Lange schlägt eine Pause vor.

Pause 20:06 Uhr 20:12 Uhr

 

Nach der Pause bittet Frau Lange zunächst um Abstimmung der DS 22/SVV/1220, siehe Tagesordnungspunkt 3.4. Dann um Abstimmung zu den Neufassungen der Fraktion CDU und der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam.

 

Herr Viehrig stellt folgende geänderte neue Fassung zur DS 23/SVV/0049 vor, welche anschließend abgestimmt wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  • Ein geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für eine Kiez-Schwimmhalle (mindestens fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren und dieses dauerhaft in kommunalen Eigentum zu sichern sowie
  • Eine verbindliche Finanzierung beginnend spätestens ab 2027 in die Haushaltsplanung für eine Kiez-Schwimmhalle aufzunehmen.
  • Gleichzeitig im Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ zu untersuchen, wie ein Strand-/Freibad realisiert werden kann, um die neue Kiez-Schwimmhalle zu einem echten „Kiez-Schwimmbad Nord“ im Potsdamer Norden zu entwickeln.
  • r die Realisierung sind alle Fördermöglichkeiten kontinuierlich zu überprüfen und auch weitere Realisierungsmöglichkeiten (beispielsweise eine Realisierung über ÖPP-Modelle, Nutzung/Mitnutzung privater Immobilien und Flächen) in die Planungen einzubeziehen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende des 2. Quartals 2023 verbindlich über die Realisierung der Kiez-Schwimmhalle sowie den Erweiterungsoptionen (Strand-/Freibad) zu berichten.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadt Potsdam bekennt sich verbindlich zur Notwendigkeit des Baus einer weiteren Schwimmhalle im Potsdamer Norden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Finanzierung des Kiez-Schwimmbads Nord verbindlich in die Haushaltsplanung aufzunehmen, beginnend spätestens ab 2027 mit den notwendigen Planungskosten und dann ab Planreife des betreffenden Bebauungsplans mit der Umsetzung. Mögliche Fördergelder sind dabei kontinuierlich auszuloten und einzubeziehen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt im Potsdamer Norden ein entsprechend für den Bau eines Kiez-Schwimmbads Nord geeignetes und genehmigungsfähiges Grundstück für ein Hallenbad (min. fünf 25m-Bahnen und Lehrbecken) zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ hinsichtlich der Realisierbarkeit eines kommunalen Strandbades weiter zu verfolgen, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen. Sollte diese Fläche nicht realisierbar sein, so ist alternativ in Krampnitz oder unmittelbarer Umgebung eine Fläche für ein Freibad zu identifizieren, dauerhaft in kommunalem Eigentum zu sichern und ein entsprechendes Baurecht herzustellen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Ende des 2. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zu geeigneten Flächen für das Kiezbad sowie ein Strand- oder Freibad zu präsentieren. Im Anschluss daran ist dem Ausschuss für Bildung und Sport halbjährlich über den Fortschritt inkl. des weiteren Zeitplans zu berichten.


 

Im Begründungstext wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen.

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Die geänderte Neufassung zur DS 23/SVV/0049 der Fraktion CDU wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

2

 

Der Antrag wurde in der neuen geänderten Fassung abgelehnt.

 

 

Die geänderte Neufassung zur DS 23/SVV/0049 der Fraktionen Sozial.DIE LINKE.Potsdam und SPD wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

Der Antrag wurde in der neuen Fassung angenommen.

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Anlagen zur Vorlage