23.02.2023 - 3.3 Beschluss über den Masterplan Schlaatz und zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Datum:
- Do., 23.02.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Vorsitzende informiert, dass die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion die Vorlage zur Beschlussfassung empfohlen haben.
Herr Schwarz (Bereich Stadtraum Süd-Ost) stellt das Projekt anhand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) vor und geht auf Rückfragen und Hinweise einzelner Ausschussmitglieder ein.
Frau Braun nimmt das Rederecht für den Arbeitskreis Stadtspuren wahr und bittet um Unterstützung des Vorhabens. Die Vorbereitung ist durch die PRO Potsdam und den 3 ansässigen Wohnungsgesellschaften im Schlaatz gemeinsam mit der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt. Die energetischen Ziele werden dabei fest im Blick behalten.
Herr Jäkel äußert fachliche Bedenken hinsichtlich der Aufstockung von Gebäuden und Verlegung von Parkflächen in Parkhäuser. Er empfiehlt den Beginn in einem Quartier mit anschließendem Monitoring, um zu erkunden, ob das Verfahren Unterstützung findet.
Herr Tomczak spricht die Nachverdichtung an und verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes. Insbesondere der Bereich der frühren Tramhaltestelle sollte im Bebauungsplan überprüft werden. Ebenso der Grundzug an der Schule im Nuthetal und am Wäldchen sollte geprüft werden, ob dort überhaupt eine Entwicklung notwendig ist.
Frau Dr. Haebel erkundigt sich nach Erfahrungswerten aus dem Stadtteil Drewitz.
Herr Walter berichtet, dass er bei der Veranstaltung der Siegerentwürfe teilgenommen hat und spricht sich dafür aus, die Nuthe in ihren alten Verlauf zurückzuführen und die Querung der Nutheniederung zu ermöglichen.
Herr Schley (Arbeitsgruppe Kommunale Freiraum- und Spielplatzplanung) macht aufmerksam, dass es sich bei der Nutherenaturierung; Rekonstruktion des alten Verlaufes um einen sehr langen Prozess handeln würde und dieser Fördermittel bedarf. Auch ein Planfeststellungsverfahren wäre damit verbunden.
Anschließend wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Der Masterplan Schlaatz ist als Planungsgrundlage zur Weiterentwicklung des Wohngebiets am Schlaatz und als Grundlage für die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Schlaatz“ sowie für die Umsetzung der darin empfohlenen Realisierungsmaßnahmen zu verwenden (gemäß Anlage 2).
- Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ ist in seinem räumlichen Geltungsbereich um den Geltungsbereich des ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 150 „Am Bisamkiez“ sowie um die Käthe-Kollwitz-Siedlung zu erweitern (s. Anlage 4). Die Planungsziele dieses Bebauungsplans sind anhand der konkreten Ziele aus dem Masterplan Schlaatz zu aktualisieren (siehe Anlage 3 und Masterplan Anlage 2).
- Der gemäß Beschlussposition 2 zu erweiternde Bebauungsplan soll im Regelverfahren weitergeführt werden. Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt werden. Die öffentliche Auslegung ist durch einen Beteiligungs- und Mitwirkungsprozess im Schlaatz zu begleiten.
- Für die im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Schlaatz möglichen ergänzenden Wohnungsneubauten, insbesondere des geförderten Wohnungsneubaus, soll die Landeshauptstadt ihre Möglichkeiten zur vorrangigen und unentgeltlichen Übertragung von Rand- und Splitterflächen an die ProPotsdam und die Genossenschaften ausschöpfen. Gleichzeitig sollen Abstimmungen mit den Wohnungsunternehmen geführt werden, dass notwendige Rand- und Splitterflächen, welche für soziale Infrastruktur, öffentliche Freiflächen oder Verkehrsflächen und nicht für Wohnungsbau oder Gewerbe benötigt werden, im Gegenzug an die Landeshauptstadt übertragen werden, ggf. durch den Tausch von Flächen.
Anlagen zur Vorlage
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148,9 kB
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11,5 MB
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(wie Dokument)
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98,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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