22.02.2023 - 5.1.1 Finanzielle Beteiligung am Pflegeaufwand der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Bauen und Projekte
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 22.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Geschäftsstelle Bauen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister führt rückblickend auf die bisher geführte Diskussion aus, dass diese in der neuen Fassung vom 20.02.2023 Berücksichtigung gefunden habe. Er bittet, den neuen Vorschlag zu diskutieren und verbindet damit die Hoffnung, noch vor der Diskussion der Haushaltssatzung eine Entscheidung treffen zu können.
Dr. Zalfen betont, dass die Fraktion SPD schon in der letzten Sitzung dafür plädiert habe, dem Oberbürgermeister ein Verhandlungsmandat zu geben. Ziel bleibe es nach wie vor, einen Parkeintritt nicht zuzulassen. Die Diskussion in der letzten Sitzung des Hauptausschusses habe aber gezeigt, dass offene Fragen weiterhin zu diskutieren seien und mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag gebe es die Chance, in einem erweiterten Zeitraum bestehende Möglichkeiten zu prüfen. Dennoch schlage die Fraktion SPD eine Änderung wie folgt vor:
Änderungsantrag Fraktion SPD:
Im Punkt 3 wird gestrichen:
Einführung eines KundenBeirates für die Parks der SPSG auf dem Gebiet der LHP um Nutzungskonflikte
Punkt 6 wird zu Punkt 4, einschließlich der Streichung im letzten Satz:
… . Dieses Konzept soll zur Entscheidungsfindung über die Verlängerung der finanziellen Beteiligung am Pflegeaufwand über das Jahr 2024 hinaus geeignet sein und insbesondere über mögliche Kosten und geplante Zugangsbeschränkungen für die Potsdamerinnen und Potsdamer aufklären.
Punkt 4 wird zu Punkt 5,
Punkt 5 wird zu Punkt 6, einschließlich folgender Änderungen/Ergänzungen:
Der Vertrag wird zunächst für das Jahr 2024 verlängert und im bis Herbst 2024 evaluiert. Bei positiver Evaluierung wird der Vertrag um weitere 4 Jahre verlängert.
Dieser Prozess, so Herr Dr. Scharfenberg, sei unglücklich gelaufen und die „Gebühr“ zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Der Handlungsauftrag müsse unter der Maßgabe erteilt werden, so wenig wie möglich bis nichts zu zahlen. Die Diskussion sei mit der vorliegenden neuen Fassung nicht zu Ende.
Herr Finken meint, dass diese Diskussion auf politischer Ebene geführt werden müsse. Rückblickend auf die Entscheidungen in den 90er Jahren waren das eben der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg. Die Fraktion CDU könne lediglich den Punkten 1,3 und 6 zustimmen.
Frau Hüneke entgegnet darauf, dass in Replik auf die Historie die Entscheidung in den 90er Jahren zu einer enormen Entlastung des städtischen Haushalts geführt habe, denn zu diesem Zeitpunkt lag die Verantwortung für die Parks und Gärten bei der Stadt Potsdam. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehe eine sachliche Berechtigung für den Zuschuss, so wie in den vorangegangenen Vorlagen des Oberbürgermeisters auch. Die neue Fassung sei ein weitgehender Kompromiss und ein geschickter Weg. Sie wirbt um Zustimmung für diesen Vorschlag; dies sei mühevoll aber nicht zu ändern.
Herr Wollenberg fordert für die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam einen Dialog auf Augenhöhe mit einem offenen Ergebnis, denn bis jetzt könne die Stiftung so agieren wie sie agiert, weil sie es kann.
Herr Said signalisiert für die Fraktion AfD Zustimmung und bittet die Begrifflichkeit „Nutzer“ durch „Besucher“ zu ersetzen.
Die Fraktion DIE aNDERE, so Herr Richter, werde dem Vorschlag nicht zustimmen, da dies kein klarer Verhandlungsauftrag sei.
Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass hier mehrere Player im Spiel seien und er keines der Ziele separiere, aber versuchen werde unter den 5 Mio. Zuschuss zu kommen. Nach den Äußerungen von Herrn Dr. Vogtherr sei es illusorisch „das“ nur für ein Jahr machen zu wollen.
Herr Teuteberg bedankt sich beim Oberbürgermeister für den neuen Vorschlag und bittet, den Punkt 6 ohne die von der Fraktion SPD vorgeschlagenen Streichungen abzustimmen. Mit dem vorgeschlagenen Punkt 4 sei „Bewegung“ erkennbar, so dass er sich heute der Stimme enthalte und Rücksprache mit seiner Fraktion nehmen werde.
Herr Finken erklärt die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion CDU für erledigt.
Abstimmung:
Die Streichung im Punkt 3
Einführung eines KundenBeirates für die Parks der SPSG auf dem Gebiet der LHP um Nutzungskonflikte
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die Änderung, dass Punkt 6 zum Punkt 4 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die Streichung des Satzteiles im neuen Punkt 4 (6 alt)
Dieses Konzept soll zur Entscheidungsfindung über die Verlängerung der finanziellen Beteiligung am Pflegeaufwand über das Jahr 2024 hinaus geeignet sein und insbesondere über mögliche Kosten und geplante Zugangsbeschränkungen für die Potsdamerinnen und Potsdamer aufklären.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen
bei einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die Ergänzung des Satzes im neuen Punkt 5
Bei positiver Evaluierung wird der Vertrag um weitere 4 Jahre verlängert.
wird
mit 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion SPD mit den Punkten:
1. Für den Zeitraum einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhalt und an der Pflege der Anlagen der SPSG wird der kostenlose Eintritt in den Volkspark Potsdam auf Studierende, Azubis und alle SGB-Leistungsbeziehende inkl. Wohngeld ausgeweitet
2. Zur (anteiligen) Deckung der Mehrausgaben wird eine Prüfung der Ausweitung der Übernachtungssteuer auf Dienstreisen eingeleitet.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so geänderte neue Fassung der DS 22/SVV/0704 vom 20.02.2023 zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine neue Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Pflegeaufwand der Potsdamer Parks und Gartenanlagen zu verhandeln.
- Sollte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nachweisen können, dass trotz erhöhter Zuwendungen ihrer Stifter weiterhin ein Pflegedefizit in Potsdamer Parks und Gartenanlagen besteht, ist die Landeshauptstadt zur Wahrung des Gartendenkmals und zur Förderung des Tourismus, der Förderung des kulturellen Erbes, des Klimaschutzes und der Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer bereit, einen finanziellen Beitrag zum Abbau des nachgewiesenen Defizits zu leisten.
- Bedingungen einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt für die Laufzeit der Vereinbarung sind:
a) Ein Nachweis des Pflegedefizits in den Potsdamer Parks und Gartenanlagen, das durch Aspekte entsteht, von denen die LHP profitiert, wie zum Beispiel Tourismus und die Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer
b) Eine Zusage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, für die Parks und Gartenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam keinen pflichtigen Eintritt zu erheben
c) Eine Fokussierung der Maßnahmen auf die Sicherung des Bestandes an Bepflanzungen und Bäumen um den negativen Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken
d) Eine vertraglich für die Dauer der Zahlung abgesicherte Vertretung der Landeshauptstadt Potsdam in den Stiftungsgremien oder eine regelmäßige Beteiligung an deren Sitzungen verbunden mit einer Berichtspflicht für den Vertreter der LHP
e) Ein Vorschlag über die Einführung eines KundenBeirates für die Parks der SPSG auf dem Gebiet der LHP um Nutzungskonflikte an unterschiedlichen Standorten unter Einbeziehung der Nutzenden zu klären.
- (6) Die SPSG wird gebeten, bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 ein ausgearbeitetes Konzept den Stadtverordneten vorzulegen, welches Alternativen zur finanziellen Beteiligung der LHP am Pflegeaufwand der SPSG aufzeigen soll. Dieses Konzept soll zur Entscheidungsfindung über die Verlängerung der finanziellen Beteiligung am Pflegeaufwand über das Jahr 2024 hinaus geeignet sein und insbesondere über mögliche Kosten und geplante Zugangsbeschränkungen für die Potsdamerinnen und Potsdamer aufklären.
- (4) Der finanzielle Beitrag der Landeshauptstadt darf maximal 1 Mio. Euro für das Jahr 2024 betragen. Der Vertragsabschluss steht unter Vorbehalt des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung.
- (5) Der Vertrag wird zunächst für das Jahr 2024 verlängert und im bis Herbst 2024 evaluiert.
Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
- Für den Zeitraum einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhalt und an der Pflege der Anlagen der SPSG wird der kostenlose Eintritt in den Volkspark Potsdam auf Studierende, Azubis und alle SGB-Leistungsbeziehende inkl. Wohngeld ausgeweitet.
- Zur (anteiligen) Deckung der Mehrausgaben wird eine Prüfung der Ausweitung der Übernachtungssteuer auf Dienstreisen eingeleitet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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