09.02.2023 - 4.6 Kunst am Schlaatz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag anhand einer Präsentation ein, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist. Ungefähr die Hälfte der Verzierungen seien bereits durch die Sanierungen verloren gegangen. Sie schlägt vor, den Antrag in einen Prüfauftrag zu ändern und verweist auf die Sitzung des Ausschussesr Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ndlichen Raumes vom 07.02.2022, wo der Antrag einstimmig angenommen worden sei.

 

Frau Hüneke schlägt folgenden Einschub im zweiten Satz vor:

(…) geprüft wird, wie“

 

Frau Hüneke teilt mit, dass im SBWL die Aussage ergänzt wurde, dass dem SBWL Bericht zu erstatten ist. Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dem Ausschuss für Kultur ebenfalls Bericht zu erstatten.

 

Frau Hüneke schlägt vor, den Antrag mit der Aussage Dem SBWL und dem KA ist im Juni 2023 Bericht zu erstatten“ zu ergänzen.

 

Frau Dr. Seemann begrüßt stellvertretend für die Kulturverwaltung den Antrag ausdrücklich. Die Abstimmung mit dem Beirat für Kunst im öffentlichen Raum müsse erfolgen und die Kommunikation sei bereits hergestellt worden. Aus Sicht der Fachverwaltung seien einige Kunstwerke in Gefahr oder bereits verschwunden.

 

Frau Dr. Seemann wird von Herrn Dallwig gefragt, wer die Kosten einer Sanierung tragen würde. Sie macht deutlich, dass für die Erhaltung der Broschen kein Budget in der Kulturverwaltung vorhanden sei. Unklar sei ebenso, ob die ProPotsdam GmbH als Vermieterin die Kosten decken kann. Fachbereich Kultur und Museum habe sich bereits mit ProPotsdam GmbH in Verbindung gesetzt, um diese Frage zu klären.

 

 

 

 

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Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erhaltung der Kunstwerke im öffentlichen Raum am Schlaatz zu sichern. In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Pro Potsdam und über den Verbund Stadtspuren wird er außerdem beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass geprüft wird, wie die Schlaatzer „Broschen“, d.h. die Hausverzierungen am Schlaatz, bei der Gebäudesanierung erhalten und auch weiterhin im Original sichtbar bleiben.

 

Dem SBWL und dem KA ist im Juni 2023 Bericht zu erstatten.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage