08.02.2023 - 5.1 Finanzielle Beteiligung am Pflegeaufwand der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Bauen und Projekte
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Geschäftsstelle Bauen
- Beschluss:
- vertagt
Herr Prof. Dr. Vogtherr, Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Berlin-Brandenburg (SPSG), verweist eingangs auf die massive Zunahme des Pflegeaufwands und, dass dieser für die Einhaltung des Welterbestatus aufrechterhalten werden soll. Ziel heute sei es, zu erfahren, ob die SPSG weiterhin mit der Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam rechnen könne.
In der im Anschluss kontrovers geführten Diskussion fragt Herr Teuteberg nach den Preisvorstellungen und wie der Parkeintritt technisch geplant werde. Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die Unterstützung von 5 Jahren, dies sollte keine dauerhafte Lösung sein und fragt, warum Potsdam als einzige Stadt im Verbund den Zuschuss zahlen solle, gerade auch im Hinblick auf die bevorstehende schwierige Haushaltsdiskussion. Er betont, seine Fraktion wolle keinen Parkeintritt. Frau Vandre fragt nach der Beteiligung anderer Kommunen, wie zum Beispiel Rheinsberg und wie die SPSG zur institutionalisierten Beteiligung der Potsdamer:innen stehe. Sie wirbt für die Position ihrer Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam: Klärung der Konditionen, wenn die Million gezahlt werden soll.
Herr Prof. Dr. Vogtherr würdigt die bisherige gute Zusammenarbeit der Stiftung mit der Landeshauptstadt. Zu den Preisen könne er heute keine Auskunft erteilen, da zurzeit noch verschiedene Modelle betrachtet werden. Die Notwendigkeit der Unterstützung beim Pflegeaufwand bestehe jedoch dauerhaft. Im Weiteren führt er zum Finanzierungsabkommen sowie zu den kleineren Fokusgruppen aus.
Weitere Statements schließen sich von Herrn Finken, CDU, mit Verweis auf die Trägerschaft, von Frau Hüneke, Bündnis 90/Die Grünen, zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und, dass es besser wäre, wenn der Stiftungsrat in den Hauptausschuss zur Beratung kommt, von Herrn Tomczak, DIE aNDERE, der Ablehnung eines Automatismus (Blankoscheck als Dauerauftrag) und der Frage der Abgrenzung zwischen Pflege und Wiederherstellung, an. Die Fragen werden von Herrn Prof. Dr. Vogtherr beantwortet und auf die enge Zusammenarbeit mit der Denkmalschutz- und Naturschutzbehörde hingewiesen.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er nachvollziehen könne, dass es aktuell schwierig sei, wenn von Seiten der Stiftung nicht formuliert ist, welche Art von Einschränkungen den Bürger:innen drohe, wenn der Parkeintritt komme. Es wäre äußerst sinnvoll, wenn der Parkeintritt vermieden werden könne. In der Reflektion der letzten Diskussionen schlägt er vor, über einen Beirat nachzudenken, der anders als Fokusgruppen eine höhere und nachvollziehbare Qualität aufweise. Die Abwägung von Alternativen falle derzeit schwer. Er regt für die Diskussion in den nächsten 14 Tagen an, gemeinsam darüber nachzudenken, ein Jahr Zeit zu schaffen und zu überlegen, wie die Überganszeit finanziert werde. Die Frage sei, wie lange braucht die SPSG um ein Konzept aufzustellen und ob diese Alternative annehmbar ist. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn es der öffentlichen Hand nicht gelänge, einen Parkeintritt zu verhindern.
Herr Dr. Niekisch richtet Grüße an den Stiftungsrat aus und bittet darum, den Stiftungsratsvorsitzenden in die nächste Sitzung des Hauptausschusses einzuladen. Herr Dr. Scharfenberg spricht von einem Systembruch, wenn Potsdam dieses Geld zu zahlen hat und verweist auf den verantwortungsvollen Umgang mit städtischen Geldern. Herr Heuer betont, dass die SPSG die Ermächtigung bekommen hat, einen Parkeintritt zu erheben und die Hauptausschussmitglieder darüber zu befinden haben, ob für weitere 5 Jahre der finanzielle Beitrag geleistet werde. Frau Hüneke erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Offenheit der Parks für die Bürger.innen erhalten wollen sowie einen Parkeintritt ausschließen und betont, dass sie das nicht vorgerechnet bekommen bauchen. Herr Richter verweist namens seiner Fraktion DIE aNDERE, darauf, dass sie den Stiftungsgeber in der Pflicht sehen und nicht die Landeshauptstadt Potsdam.
Die eine Million Euro sei wichtig für den Pflegezustand; aber davon hängen auch 16 Stellen ab, so Herr Prof. Dr. Vogtherr. Er richtet die Grüße an den Stiftungsrat aus; eine frühzeitige Einladung sei von Nöten. Er verweist auf die seit langem geführte Diskussion, die Positionen „liegen auf dem Tisch“. Er kündigt für die zweite Jahreshälfte belastbare Zahlen an. Die SPSG brauche die Zeit und formale Bestätigung von Stiftungsrat Ende des Jahres.
Nach einer erneuten Diskussion verweist Frau Dr. Zalfen auf die August-Vorlage. Diese beinhalte das Verhandlungsmandat des Oberbürgermeisters. Sie betont die Wichtigkeit, sich darauf zu berufen und nicht jedes Detail selbst zu drehen.
Der Oberbürgermeister fasst zusammen, dass der § 34 BbgKVerf eine eindeutige Regelung enthält. Die Stiftungssatzung lässt leider den Stiftern die Entscheidung offen, ob sie aus Landes-/Bundesmitteln oder über einen Parkeintritt die Behebung des Pflegedefizits finanzieren. Eine Debatte im Hauptausschuss könne sein, den Parkeintritt zu vermeiden und eine Möglichkeit wäre, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Nach Aussage von Herrn Prof. Dr. Vogtherr werde noch Zeit für die Erarbeitung des Konzeptes benötigt. Im Weiteren verweist er auf die Möglichkeiten, wenn er das Verhandlungsmandat gemäß Beschlussvorschlag erhält. Herr Prof. Dr. Vogtherr bedankt sich und lädt die Hauptausschussmitglieder ein, vor Ort zu kommen. Daran schließt sich der Dank des Oberbürgermeisters an und das Fazit, heute keine Entscheidung in der Sache zu treffen. Aber den Tagesordnungspunkt 5.2, Parkeintritt und Hauptstadtvertrag, DS 23/SVV/0008, sehe er als entscheidungsreif an. Herr Dr. Scharfenberg erklärt, seine Fraktion sehe den Antrag als Teil der Verhandlungen an und deswegen ist er ebenfalls bis zur Beratung in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.02.2023 zurückzustellen.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, alle Tagesordnungspunkte zu diesem Thema bis zur Beratung in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.02.2023 zurückzustellen; dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Er kündigt an, einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage in schriftlicher Form an die Fraktionen auszureichen.
Anlagen zur Vorlage
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