01.03.2023 - 5.1 Finanzielle Beteiligung am Pflegeaufwand der St...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Die Ausschüsse r Klima, Umwelt und Mobilität (gemäß Selbstbefassung) undr Finanzen empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage in einer neuen Fassung vom 20.02.2023 mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

.

.

e) Ein Vorschlag über die Einführung eines KundenBeiratesr die Parks der SPSG auf dem Gebiet der LHP um Nutzungskonflikte an unterschiedlichen Standorten unter Einbeziehung der Nutzenden zu klären.

 

4. (6) Die SPSG wird gebeten, bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 ein ausgearbeitetes Konzept den Stadtverordneten vorzulegen, welches Alternativen zur finanziellen Beteiligung der LHP am Pflegeaufwand der SPSG aufzeigen soll. Dieses Konzept soll zur Entscheidungsfindung über die Verlängerung der finanziellen Beteiligung am Pflegeaufwand über das Jahr 2024 hinaus geeignet sein und insbesondere über mögliche Kosten und geplante Zugangsbeschränkungen für die Potsdamerinnen und Potsdamer aufklären.

 

5. (4) Der finanzielle Beitrag der Landeshauptstadt darf maximal 1 Mio. Euro für das Jahr 2024 betragen. Der Vertragsabschluss steht unter Vorbehalt des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

6. (5) Der Vertrag wird zunächst für das Jahr 2024 verlängert und im bis Herbst 2024 evaluiert.

 

Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. r den Zeitraum einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhalt und an der Pflege der Anlagen der SPSG wird der kostenlose Eintritt in den Volkspark Potsdam auf Studierende, Azubis und alle SGB-Leistungsbeziehende inkl. Wohngeld ausgeweitet.

2. Zur (anteiligen) Deckung der Mehrausgaben wird eine Prüfung der Ausweitung der Übernachtungssteuer auf Dienstreisen eingeleitet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Finken, Fraktion CDU, beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, um im Rahmen der Haushaltsberatung darüber zu entscheiden.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 20 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

 

Änderungsantrag:

Zur neuen Fassung des Hauptausschusses vom 20.02.2023 beantragt der Stadtverordnete Friederich, Fraktion Mitten in Potsdam, die ersatzlose Streichung der Ziffer 2, wie folgt:

 

Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. 

2. Zur (anteiligen) Deckung der Mehrausgaben wird eine Prüfung der Ausweitung der Übernachtungssteuer auf Dienstreisen eingeleitet.

 

Nach sieben Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Zöller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 20 Ja-Stimmen.

 

 

Nach kontroverser Diskussion

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Becker, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt die cküberweisung in den Ausschuss für Finanzen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 22 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

 

Die Änderungsanträge der Fraktion CDU wurden im Rahmen der Diskussion als erledigt erklärt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Brödno beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE die namentliche Abstimmung.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag vom Stadtverordneten Friederich, Fraktion Mitten in Potsdam, wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 23.01.2023 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen vom 20.02.2023 werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine neue Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Pflegeaufwand der Potsdamer Parks und Gartenanlagen zu verhandeln.

 

  1. Sollte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nachweisen können, dass trotz erhöhter Zuwendungen ihrer Stifter weiterhin ein Pflegedefizit in Potsdamer Parks und Gartenanlagen besteht, ist die Landeshauptstadt zur Wahrung des Gartendenkmals und zur Förderung des Tourismus, der Förderung des kulturellen Erbes, des Klimaschutzes und der Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer bereit, einen finanziellen Beitrag zum Abbau des nachgewiesenen Defizits zu leisten.

 

  1. Bedingungen einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt für die Laufzeit der Vereinbarung sind:

 

a)      Ein Nachweis des Pflegedefizits in den Potsdamer Parks und Gartenanlagen, das durch Aspekte entsteht, von denen die LHP profitiert, wie zum Beispiel Tourismus und die Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer

 

b)     Eine Zusage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, für die Parks und Gartenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam keinen pflichtigen Eintritt zu erheben

 

c)      Eine Fokussierung der Maßnahmen auf die Sicherung des Bestandes an Bepflanzungen und umen um den negativen Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken

 

d)     Eine vertraglich für die Dauer der Zahlung abgesicherte Vertretung der Landeshauptstadt Potsdam in den Stiftungsgremien oder eine regelmäßige Beteiligung an deren Sitzungen verbunden mit einer Berichtspflicht für den Vertreter der LHP

 

e)      Ein Vorschlag über die Einführung eines Beirates für die Parks der SPSG auf dem Gebiet der LHP um Nutzungskonflikte an unterschiedlichen Standorten unter Einbeziehung der Nutzenden zu klären.

 

  1. Die SPSG wird gebeten, bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 ein ausgearbeitetes Konzept den Stadtverordneten vorzulegen, welches Alternativen zur finanziellen Beteiligung der LHP am Pflegeaufwand der SPSG aufzeigen soll. Dieses Konzept soll insbesondere über mögliche Kosten und geplante Zugangsbeschränkungen für die Potsdamerinnen und Potsdamer aufklären.

 

  1. Der finanzielle Beitrag der Landeshauptstadt darf maximal 1 Mio. Euro für das Jahr 2024 betragen. Der Vertragsabschluss steht unter Vorbehalt des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

  1. Der Vertrag wird zunächst für das Jahr 2024 verlängert und bis Herbst 2024 evaluiert.

 

Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. r den Zeitraum einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhalt und an der Pflege der Anlagen der SPSG wird der kostenlose Eintritt in den Volkspark Potsdam auf Studierende, Azubis und alle SGB-Leistungsbeziehende inkl. Wohngeld ausgeweitet.

2. Zur (anteiligen) Deckung der Mehrausgaben wird eine Prüfung der Ausweitung der Übernachtungssteuer auf Dienstreisen eingeleitet.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=152138&selfaction=print