01.03.2023 - 6.11 Strategische Steuerung durch SMARTe Ziele

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verankerung von qualitativen Zielen im Berichtssystem sowie in der Haushaltsplanung und dem Berichtssystem der Landeshauptstadt Potsdam in die Wege zu leiten fortzuentwickeln. Zukünftig soll kriterienorientierte Zielerfüllung als Steuerungsinstrument (Budgeting-Ansatz) wirksam werden.

 

Dazu sollen in einem ersten Schritt modellhaft zwei Ziele ausgewählt werden.

1. die Auswirkung auf die Klima Bilanz;

2. die Auswirkung auf die Gleichstellungsorientierung.

 

r den Haushalts- und Berichts-Zeitraum 2023/24 sollen Leuchtturm-Projekte von den Fachbereichen benannt werden, die modellhaft beide Ziele in ihre Berichtsmatrix aufnehmen wollen.

  Die Ziele in den Berichten zum Haushalt sollen SMARTe Ziele sein (spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert).

  Sie sollen in dem Berichtswesen des Haushaltes standardmäßig darstellbar sein.

  Die einzelnen Positionen der Kostenstellen, bzw. die im Haushalt verankerten Maßnahmen- und Projektbudgets sollen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit auf die o.a. Ziele bewertbar sein.

 

r das vorhandene Berichtswesen der Fachbereiche soll im Jahr 2023 damit begonnen werden, bereits verfügbare Daten für die beiden Ziele heranzuziehen und darzustellen. In den Berichten sollen dafür geeignete und aus den bestehenden Daten abbildbare Kennzahlen ausgewiesen werden, die für die o. g. Ziele auswertbar sind.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verankerung von qualitativen Zielen im Berichtssystem sowie in der Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam fortzuentwickeln. Zukünftig soll kriterienorientierte Zielerfüllung als Steuerungsinstrument wirksam werden.

 

Dazu sollen in einem ersten Schritt modellhaft zwei Ziele ausgewählt werden.

1. die Auswirkung auf die Klima Bilanz;

2. die Auswirkung auf die Gleichstellungsorientierung.

 

r das vorhandene Berichtswesen der Fachbereiche soll im Jahr 2023 damit begonnen werden, bereits verfügbare Daten für die beiden Ziele heranzuziehen und darzustellen. In den Berichten sollen dafür geeignete und aus den bestehenden Daten abbildbare Kennzahlen ausgewiesen werden, die für die o. g. Ziele auswertbar sind.

 

r die zukünftige Haushaltsplanung ab dem Jahr 2025 soll für diese Ziele in den Formularen der Produktbeschreibungen ein jeweiliger Passus aufgenommen werden, der sofern zutreffend, modellhaft bearbeitet werden kann.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen