01.03.2023 - 2.10 Klimanotstand neu denken

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Fragesteller ist nicht anwesend; gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entfällt die Beantwortung, wenn sie nicht von einer oder einem der anwesenden Stadtverordneten ausdrücklich gewünscht wird.

 

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