15.03.2023 - 4.2 Erweiterung der maximalen Obergrenze für den Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schmidt (GF KEvB) schildert mit  Verweis auf seine Ausführungen im Hauptausschuss die derzeitige finanzielle und personelle Situation des Klinikums. Im Rahmen seiner Ausführungen dankt er Herrn Exner und den Kolleginnen und Kollegen, die dazu beigetragen haben, die Liquidität des Hauses abzusichern, für ihre Unterstützung.

 

In der Diskussion werden  u. a. Fragen zu den Auswirkungen TVöD  und der Finanzierung (durch wenn erfolgt diese) bei Neubau gestellt und  beantwortet.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Nr. 4 des Beschlusses 21/SVV/0623 vom 02.06.2021 wird wie folgt abgeändert:

 

Der nach § 2 des Betrauungsaktes vorgesehen Verlustausgleich soll in den Jahren 2023-2025 wie folgt geleistet werden:

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage