16.03.2023 - 9.2 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Pfeiffer verweist auf die Jugendhilfeklausur vom 03.03.2023 (Präsentation im Anhang).

 

Der Oberbürgermeister merkt an, dass mit der Planstufe 2 - Stand März 2022 der Haushalt mit ca. 100 MIO EUR überzeichnet wurde und somit nicht genehmigungspflichtig sei. Daher gab es den Auftrag an alle Geschäftsbereiche, Prioritäten zu setzen (pflichtig, pflichtig dem Grunde nach, freiwillig, Aufträge aus der Stadtverordnetenversammlung). Wenn der Haushalt nicht genehmigungspflichtig sei, dann werde es keine Freigabe durch die Kommunalaufsicht geben.

 

Er macht nochmal deutlich, dass es ggf. dazu käme, innerhalb des Geschäftsbereiches Kürzungen vorzunehmen, bzw. geschäftsübergreifende Debatten zu führen.

 

Herr Pfeiffer weist darauf hin, dass es aufgrund der Inflationsrate eine unterjährige Risikosteuerung gäbe. Hier werden regelmäßig Trendberechnungen durchgeführt und Prüfungen innerhalb der Verwaltung bezüglich außerplanmäßiger Anträge vorgenommen.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird nochmal auf das Positionspapier Kinderfreundliche Kommune und den daraus resultierenden Änderungen am Haushaltsaufstellungsverfahren eingegangen. Die Investitionen jetzt in die Kinder und Jugendlichen, würden präventive Maßnahmen von morgen deutlich reduzieren. Kinder und Jugendliche hätten aufgrund der Corona-Pandemie deutlich zurückstecken müssen. Die Folgen in den Familien sind sichtbar.

 

Ferner wird in der Diskussion deutlich, dass die Summe aller Beschlüsse durch die Stadtverordneten höher ist, als das Budget der Verwaltung. Man müsse zuerst die Finanzierung durch die Verwaltung prüfen lassen, bevor Beschlüsse gefasst werden, um anschließend hitzige Haushaltsdebatte zu vermeiden.

 

Sollte eine Votierung zu Gunsten des Positionspapieres durch die Stadtverordnetenversammlung ausfallen, müsse sich der Haushalt Priorität an den Kindern und Jugendlichen orientieren, gefolgt von den anderen Belangen der Stadt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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