20.04.2023 - 6.1 Beschluss Rahmenplan Golm 2040

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Erik Wolfram sowie Frau Waberski, Fachbereich Stadtplanung, anwesend.

 

Frau Böttge bringt den Vorschlag des Ortsbeirates zur Änderung des Beschlusstextes ein, der nach einem regen Austausch mit den Ortsbeiratsmitgliedern und der Verwaltung zur Abstimmung gestellt wird:

 

 

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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass

 

  1.  im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord

 

a)      eine Siedlungsentwicklung nur in dem Umfang erfolgt, dass die künftige Siedlungskante einen Abstand von mindestens 150 m zum Waldrand des Windmühlenbergs einhält,

b)     eine abgestufte, landschaftsverträgliche Bauhöhenentwicklung erfolgt,

c)      die Baudichten zoniert werden, und zum Siedlungsrand hin aufzulockern sind,

d)     eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,

e)      der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,

 

  1.  die alte Ortsmitte von Golm durch Funktionszuweisungen zu stärken ist,

 

  1.  innerörtliche Verdichtungspotentiale prioritär zu nutzen sind,

 

  1.  die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Verkehrsnetz signifikant zu verbessern ist,

 

die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteiles und des Innovationsstandortes Golm. und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

r den Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord ist insbesondere zur Umsetzung der Maßgaben die Rahmenplanung zu konkretisieren, fortzuentwickeln und mit dem OBR Golm einvernehmlich abzustimmen.

 

Begleitend zu den Konkretisierungen ist ein umsetzungsorientiertes Konzept für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich im Ortsteil Golm zu erarbeiten.

 

Der Rahmenplan ist i.V.m. den Konkretisierungen bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist unter Berücksichtigung der Maßgaben eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.

 

  1. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Golm konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 ist im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Golm fortzuschreiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage