03.05.2023 - 7.8 Erweiterung der maximalen Obergrenze für den Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Finanzen und der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Nr. 4 des Beschlusses 21/SVV/0623 vom 02.06.2021 wird wie folgt abgeändert:

 

Der nach § 2 des Betrauungsaktes vorgesehen Verlustausgleich soll in den Jahren 2023-2025 wie folgt geleistet werden:

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen