03.05.2023 - 9.1 Wahl des Beigeordneten für Bildung, Kultur, Jug...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Vorlage wird vom Oberbürgermeister, Herrn Schubert, eingebracht.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung verweist darauf, dass die Wahl gemäß § 60 BbgKVerf geheim erfolgt.

 

Die Stimmzettel für die geheime Wahl werden durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten ausgereicht.

 

Die Auszählung wird von den Stadtverordneten Heuer, Fraktion SPD, Armbruster, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Schulze, Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam, Eichert, Fraktion CDU, Friederich, Fraktion Mitten in Potsdam und Nocke, Fraktion Freie FRAKTION vorgenommen.

 

Anschließend gibt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis bekannt:

Von den 53 abgegebenen Stimmen haben 24 Stadtverordnete mit JA gestimmt.

 

Damit hat Herr Prof. Dr. Walid Hafezi nicht die gemäß § 60 Abs. 1 BbgKVerf erforderliche Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhalten.

 

Der Oberbürgermeister bittet um einen zweiten Wahlgang.

 

Die Stimmzettel für den 2. Wahlgang werden durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten ausgereicht.

 

Die Auszählung wird von den Stadtverordneten Reimers, Fraktion SPD, Schulze, Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam, Kapp, Fraktion DIE aNDERE, Becker, Fraktion Freie Demokraten, kel, Fraktion DIE LINKE, Friederich, Fraktion Mitten in Potsdam und Nocke, Fraktion Freie FRAKTION vorgenommen.

 

Anschließend gibt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis bekannt:

Von den 53 abgegebenen Stimmen haben 26 Stadtverordnete mit JA und 22 mit NEIN gestimmt.

 

Damit hat Herr Prof. Dr. Walid Hafezi im 2. Wahlgang die gemäß § 60 Abs. 1 BbgKVerf erforderliche Mehrheit der auf Ja lautenden Stimmen erhalten. 

 

Herr Prof. Dr. Walid Hafezi ist anwesend und nimmt die Wahl an.

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Herr Prof. Dr. Walid Hafezi, geboren am 14.9.1970 in Teheran, wohnhaft in Wiesbaden, wird zum Beigeordneten, zuständig für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport für die Dauer von 8 Jahren gewählt.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen