03.05.2023 - 18 Bauvorhaben im Eichenweg OT Golm

Beschluss:
vertagt
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Eingangs erklärt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, dass es sich hierbei um eine ortsübliche Erschließung, die ordnungsrechtlich als gesichert gesehen werde, handelt und von daher keine Beteiligung des Ortsbeirates erforderlich sei. Gemeinsam mit dem Bauherrn könne eine öffentliche Diskussion herbeigeführt werden, so dass es keines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfe.

 

Daraufhin stellt der Oberbürgermeister, Herr Schubert, den Antrag, die Drucksache bis zur Fortsetzungssitzung am Montag, 08.05.2023 zurückzustellen, um mit der ProPotsdam das Gespräch zu suchen.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass sich gegen diesen Vorschlag kein Widerspruch erhebt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung von 71 Wohnungen im Rahmen des Sonderbauprogramms Flüchtlingswohnungen im Eichenweg im Ortsteil Golm mit der Investorin des Vorhabens zum Nachweis der gesicherten Erschließung den erforderlichen Vertrag über die Erschließung des Grundstücks abzuschließen.

 

  1. Der Ortsbeirat Golm ist gem. § 46 (1) BbgKV zur Ausbau-, einschließlich der Entwässerungsplanung für das Baugrundstück und des Straßenkörpers zu hören.

 

  1. Bis zur Innutzungnahme der ersten Wohnung ist der erforderliche Ausbau der Straße abzuschließen.