15.05.2023 - 5.3 Standorte Windenergie, Photovoltaik

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher  bringt den Antrag ein; dieser wird im Anschluss zzur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Aussage zu treffen, ob es Planungen für die Ausweisung etwaiger Flächen bzw. Standorte, die als Standorte für Windenergie oder/ und Photovoltaikanlagen in der Gemarkung des Ortsteils Grube und dessen angrenzenden Flächen zukünftig geben wird.

 

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Anlagen