08.05.2023 - 8.5 Einrichtung Familienbüro

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Aufwand die in der Mitteilungsvorlage 21/SVV/0675 erläuterte Konzeption zur Schaffung eines Familienbüros in der Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt werden kann. Dabei sollen prioritär Standorte in den Stadtteilen Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld, Waldstadt I, Waldstadt II und Schlaatz geprüft werden. Dabei soll die PHASE 1 INITIIERUNG ab dem 01.01.2024 gestartet werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsentwurf 2023/2024 einzustellen.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Aufwand die in der Mitteilungsvorlage 21/SVV/0675 erläuterte Konzeption zur Schaffung eines Familienbüros in der Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt werden kann. Dabei soll die PHASE 1 INITIIERUNG ab dem 01.01.2024 gestartet werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsentwurf 2023/2024 einzustellen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Aufwand die in der Mitteilungsvorlage 21/SVV/0675 erläuterte Konzeption zur Schaffung eines Familienbüros in der Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt werden kann. Dabei sollen prioritär Standorte in den Stadtteilen Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld, Waldstadt I, Waldstadt II und Schlaatz geprüft werden.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen