23.05.2023 - 3.2 Bürgerhaushalt mit eigenem Budget ausstatten

Beschluss:
vertagt
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Herr Krämer bringt den Antrag ein und erläutert diesen. Es erfolgt ein reger Austausch zum Für und Wider des Antrages sowie zu den verschiedenen Modellen die in Betracht kommen könnten. Herr Jetschmanegg, verweist auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Kommunalverfassung (siehe Stellungsnahme der Verwaltung). Frau Dr. Rünger und Herr Dornhöfer äern sich skeptisch hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Die Mitglieder des Ausschusses für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung stellen fest, dass der bisher praktizierte gesamtstädtische Bürgerhaushalt nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird.

 

Herr Daenzer, Mitarbeiter beim Bürgerhaushalt der Landeshauptstadt Potsdam, ergänzt, dass der stadtweite Bürgerhaushalt in Potsdam seit 2008 durchgeführt und mehrfach konzeptionell weiterentwickelt wurde. Es könne auf verschiedene Projekte verwiesen werden, die realisiert wurden. Herr Daenzer führt weiter aus, dass die im Jahr 2020/21 ergänzten „rger-Budgets“, ein Kompromiss zu einem ähnlichen Antrag zur Nutzung eines gesonderten Budgets aus dem Jahr 2019 (DS 19/SVV/0062) sei. Diese werden seitens der Landeshauptstadt Potsdam ebenfalls als Erfolg gewertet. Ob hier noch Möglichkeiten der Verbesserung bestehen, ist abzuwarten. Aktuell erfolgt erst der zweite Durchlauf der „rger-Budgets“. Für eine Bewertung sind verschiedene Punkte zu beachten (Beteiligungsquote pro Sozialraum, welche Ideen werden wo geäert, läuft die Umsetzung reibungslos, finden sich verschiedene Partner zur Kooperation, etc.). Herr Daenzer verweist zuletzt auf die Lenkungsgruppe des Bürgerhaushalts. Diese kann zur Beratung gewünschter Konzeptfortschreibungen beim Bürgerhaushalt, wie dem hier diskutierten Antrag, einberufen werden.

 

Abschließend schlägt Herr Krämer vor, dass er im Ergebnis der heutigen Beratung eine Konkretisierung der Antragsformulierung vornimmt und bittet, den Antrag zurückzustellen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Antrag wird zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage