23.05.2023 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die 2. Lesung.

 

 

Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) erinnert an die Ausführungen aus der 1. Lesung.

 

 

Herr Pfrogner erkundigt sich nach scheinbar widersprüchlichen Aussagen in der Anlage 4A, worauf Herr Wolfram eingeht.

 

 

Frau Dr. Günther kann aufgrund herrschender Flächenknappheit der Vorlage nicht zustimmen. Sie wird sich enthalten.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ entschieden (gemäß Anlagen 3, 4A und 4B).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" wird zugestimmt (siehe Anlage 7).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) entschieden (gemäß Anlagen 8, 9A und 9B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) sowie die Änderung des Landschaftsplans werden beschlossen, die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung (19/17) wird gebilligt (siehe Anlagen 10 und 11).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2