24.05.2023 - 4.11 Satzung über die Festlegung und Erhebung von El...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 24.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf das vorliegende Schreiben des Oberbürgermeisters mit der Bitte – Vorabbehandlung der Drucksache im Ausschuss für Finanzen in Vorbereitung der StVV am 07.06.2023.
Herr Henkelmann informiert zum Sachstand und Inhalt der Drucksache.
In der Diskussion werden Fragen hinsichtlich eventueller Unterscheidungen zur Satzung für die Freien Träger und zur Orientierung an anderen Städten gestellt und beantwortet.
Der Ausschussvorsitzende stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die „Satzung über die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kindertagespflege, für Potsdamer Kinder im Land Berlin sowie in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2023“ einschließlich der Anlagen tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
- Folgende Grundsätze finden Anwendung:
- Elternbeitragssatzung inkl. Elternbeitragstabelle der Landeshauptstadt Potsdam auf Basis der sozialverträglichen Beitragssätze der freien Träger
- Trägerbezogene Höchstbeiträge liegen jeweils unter den rechnerisch (Plan- und Ist-Kosten) ermittelten Höchstbeiträgen der kommunalen Standorte
- Grundlage bildet jeweils der Träger, dessen Höchstwerte am nächsten unter den ermittelten Ist-Höchstbeiträgen der kommunalen Standorte liegen
- Linearer Staffelungsverlauf der Beiträge
- Erste Einkommensstufe bei 20.000 € (Netto) pro Jahr
- Letzte Einkommensstufe bei 67.500 € (Netto) pro Jahr
- Festsetzung des Einstiegsbeitrags bei 20 € pro Monat
- Anwendung des Nettoeinkommensbegriffs (analog § 2a KitaG)
- Geschwisterkindregelung: Prozentuale Reduzierung um jeweils 20 Prozent ab 2 unterhaltsberechtigten Kindern je betreutem Kind
- Geschwisterkindregelung: Beitragsfreiheit ab dem 6. Kind
- Betreuungsstufen Kindertagespflege: 6 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden, 9 Stunden, 10 Stunden
- Betreuungsstufen kommunale Einrichtungen bzw. Potsdamer Kinder in Berlin: 6 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden, 9 Stunden, 10 Stunden, Hort: 4 Stunden, 5 Stunden, 6 Stunden
- Festsetzung des Essengeldes auf 39,83 € pro Monat
- Der Oberbürgermeister wird vorbehaltlich weiterer landesgesetzlicher Regelungen beauftragt, erstmalig zum 01.01.2025 die Höchstbeiträge (Platzkosten inkl. Staffelung) sowie jährlich das Essengeld (erstmalig zum 01.01.2024) zu prüfen und ggfs. eine Anpassung der Beitragstabelle und des Essengeldes vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
122,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
126,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
437,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
77,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
137,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
420,2 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
111,1 kB
|