07.06.2023 - 10.5 Gebühren für Bewohnerparkausweise

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Dr. ller eingebracht sowie die Überweisung in die Ausschüsser Klima, Umwelt und Mobilität und r Finanzen beantragt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Darüber hinaus beantragt der Stadtverordnete kel, Fraktion DIE LINKE, die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.

 

Abstimmung:

Diese Geschäftsordnungsanträge werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für eine differenzierte Gebührenerhebung zwischen 120 und 360 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise zu erarbeiten. Die Differenzierung soll folgende Aspekte berücksichtigen:

 

        Niedrige Gebühren für leichte bzw. kleine Fahrzeuge, gemessen etwa durch Leergewicht oder Fahrzeuglänge.

        Niedrige Gebühren für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge.

        Berücksichtigung stadtteilspezifischer Kriterien (Bevölkerungsdichte, vorhandenes ÖPNV-Angebot etc.)

        Ermäßigungen für Empfänger:innen von Transferleistungen (SGB II, Bezieher:innen von Wohngeld etc.) und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

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Anlagen zur Vorlage