29.06.2023 - 3.12 Fortschreibung Prioritätenliste naturschutzrech...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schmäh (FB Umwelt, Klima und Grünflächen) macht aufmerksam, dass der Haushalt 2023/24 zwischenzeitlich beschlossen worden ist, so dass eine Berücksichtigung in diesem Haushalt nicht möglich ist. Zudem erinnert Herr Schmäh daran, dass es hier bereits einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2021 gebe und dieser aufgrund fehlender personeller und finanzieller Mittel nicht umgesetzt werden könne.r die Umsetzung würden erstmalig 100.000 € sowiehrlich 10.000 € , einschl. einer ½ Vollzeitstelle erforderlich.

 

 

Herr Finken stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung und den Wiederaufruf, wenn erneut über den Haushalt befunden wird.

Herr Tomczak spricht sich dagegen aus und vertritt die Aufassung, dass sich die genannten Summen im Haushalt auch so finden müssen.

Der Vorsitzende stellt den GO-Antrag zur Abstimmung: 2/4/1 damit abgelehnt.

 

 

Auf den Vorschlag von Herrn Wilke, den Verein für Landschaftspflege damit zu beauftragen so ein Kataster zu führen, antwortet Herr Schmäh. Auch der Verein für Landschaftspflege würde als Dienstleister tätig werden und würde die Dienstleistung in Rechnung stellen. Unabhängig davon sei die LHP bereits im Konakt mit dem Verein für Landschaftspflege, um sich abzustimmen.

 

 

Herr Walter lehnt ab, einen Vorratsbeschluss auf den Haushalt zu fassen, wenn das Budget nicht vorhanden ist. Diese Diskussion gehöre in die Haushaltsverhandlungen.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag  in der Neuen Fassung der Fraktion DIE aNDERE vom 13.12.22 zur Abstimmung:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein stadtweites Kataster für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die ins Kataster aufgenommenen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen städtebaulichen Verträgen, bei der Anwendung der Baumschutzverordnung und bei der Festsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus anderen Rechtsbereichen prioritär beauflagt und bearbeitet werden.

 

Das Kataster soll die Projekte nach den herausragenden Qualitäten differenzieren. Zu diesen gehören unter anderem

 

  1. die Herstellung naturnaher Landschaften und Biotope
  2. die Verbesserung und Erhöhung der Biodiversität
  3. die Entsiegelung von Flächen
  4. die Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen
  5. die Erhöhung der Niederschlagsmenge, die versickert oder aufgefangen und genutzt wird.

 

Bei der Erstellung der Prioritäten werden die anerkannten Naturschutzverbände eingebunden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Kosten im Haushaltsentwurf 2023/24 einzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage