21.06.2023 - 4.1 Fortschreibung Prioritätenliste naturschutzrech...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Herr Dr. Wegewitz nimmt eingangs Bezug auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur ursprünglichen Textfassung der DS 22/SVV/0979 vom 19.10.2022.

 

Anschließend bringt Frau Kapp die neue Fassung vom 13.12.2022 ein, bei der es sich aus Sicht der Fraktion um einen Sparantrag handelt.

 

In der anschließenden Diskussion wird betont, dass diese Kosten nicht mehr in den Haushalt 2023/2024 aufgenommen werden können und der Antrag in Form eines Prüfauftrages verabschiedet werden könnte. Die Prüfung für den Haushalt 2025/26 kläre die Frage der Deckung ebenfalls nicht. Herr Schmäh betont erneut, dass keine Mittel für dieses Anliegen zur Verfügung stehen und er die Maßnahme(n) als freiwillige Aufgabe sieht. Mit dem vorhandenen Budget sei es schon schwierig, die Pflichtaufgaben zu erfüllen.  

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Finken beantragt, die DS bis zu den Haushaltsverhandlungen 2025 oder 2025/2026 zurückzustellen.

 

Abstimmung:

mit 4 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 4 Nein-Stimmen.

 

Herr Finken schlägt die Umwandlung in einen Prüfauftrag vor; Herr Berlin schlägt vor, die letzten beiden Sätze zu streichen.

 

Herr Dr. Wegewitz fasst den so geänderten Beschlusstext der neuen Fassung zusammen, der ohne die beiden letzten Sätze, wie folgt zur Abstimmung gestellt wird:

 

Der OBM wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Ressourcen und ab wann ein stadtweites Kataster für... zu erstellen ist bzw. in Auftrag gegeben werden kann.“

.

.

.

Der Stadtverordnetenversammlung ist über das Ergebnis im Dezember 2023 zu berichten.

 

Abstimmung:

mit 4 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 4 Nein-Stimmen.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt die ursprüngliche Textfassung ohne die beiden letzten Sätze zur Abstimmung:

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Liste mit Projekten zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fortzuschreiben, die in den kommenden Jahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen städtebaulichen Verträgen, bei der Anwendung der Baumschutzverordnung und bei der Festsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus anderen Rechtsbereichen prioritär bearbeitet werden.

 

Die Liste soll die Projekte nach den herausragenden Qualitäten differenzieren. Zu diesen gehören unter anderem

 

1. die Herstellung naturnaher Landschaften und Biotope

2. die Verbesserung und Erhöhung der Biodiversität

3. Entsiegelung von Flächen

4. Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen

5. Erhöhung der Niederschlagsmenge, die versickert oder aufgefangen und genutzt wird. 

 

Bei der Erstellung der Prioritäten werden die anerkannten Naturschutzverbände eingebunden.

 

Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung bis April 2023 vorzustellen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit 3 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 3 Nein-Stimmen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage