22.06.2023 - 7.5 Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Lauber (Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit) bringt die Vorlage ein. Er sei offen, über Änderungsvorschläge zu sprechen und die Vorlage der Verwaltung anzupassen.

 

Diskutiert wird besonders über § 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel der neuen Stadtordnung. Zu Paragraph 2 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vor, der anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

 

  1. Der § 2 der Stadtordnung erhält folgende neue Fassung:

 

„§ 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel

 

(1)   Die Ausübung von akustisch wahrnehmbarer Straßenmusik und Straßenkunst ist werktags (Montag bis Sonnabend) in den Zeiten 10:00 bis 20:00 Uhr und sonntags 10:00 bis 16 Uhr nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

a)          Nach 30 Minuten Spielzeit soll der Standort an einen mindestens 100 Meter entfernt liegenden Platz verlagert werden.

 

b)     Bei der Verwendung von elektronischen Verstärkern und lauten Blas- oder Rhythmusinstrumenten darf der Schalldruckpegel 80 Dezibel (A) in einem Umkreis von zehn Metern - ausgehend vom Spielort - nicht überschreiten.

 

c)        Im Umkreis von 100 Metern zu Friedhöfen und während der Gottesdienstzeiten zu Kirchen ist das Musizieren ohne Erlaubnis nicht gestattet.

 

Auf das Merkblatt für Straßenmusik wird hingewiesen (Anlage 1).“

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ordnungswidrigkeitstatbestände in § 8 und das „Merkblatt für Straßenmusik“ entsprechend anzupassen.

 

 

Abstimmung:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

 

Die Vorsitzende stellt die Vorlage in der ursprünglichen Fassung zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) gemäß Anlage.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage