04.07.2023 - 8.2 Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung ü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Vandre schlägt vor, sich mit den Punkten zu befassen, die in der Zuständigkeit des GSWI-Ausschusses liegen.

 

Frau Hönes macht deutlich, dass es keine Punkte gibt, die die Belange des GSWI-Ausschuss betreffen

 

Herr Eichert schlägt vor, die Drucksache lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage