20.06.2023 - 7.2 Spiel-, Sport- und Erholungsflächen für Kinder,...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein. Sie informiert, dass es in Potsdam West drei Sport- und Spielflächen gebe, zu deren Erhalt eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden soll. Seit 2005 gebe es schon einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Erhalt von Sportstätten. Der Gegenstand der Antragstellung finde sich auch im Konzept zur kinderfreundlichen Kommune und stelle ein dringendes Anliegen dar. Frau Dr. Müller schlägt die Änderung der Formulierung „räumliche Nähe“ zu „im Sozialraum“ vor.

 

Frau Schultheiss weist darauf hin, dass die Stadt Kinder und Jugendliche beteiligen müsse, wenn ihnen Freiflächen genommen werden. In einem solchen Fall müsse es eine Veranstaltung geben, um ihnen das Vorhaben zu erklären und zu informieren.

 

Frau Buhr fragt, ob es eine Ausgleichsfläche gibt. In der Stadt gebe es Festsetzungen wie viel Quadratmeter Spielfläche es pro bestimmter Anzahl von Kindern in einem Sozialraum geben muss. Sie fragt, ob das auch für Freiflächen gelte.

 

Frau Dr. Müller klärt auf, dass dieser Antrag als Grundsatzbeschluss gesehen werden sollte. Es handle sich um ein jugendpolitisches Anliegen, bei dem mit einem Antrag nicht alle Eventualitäten abgedeckt werden können. Die Klärung von Einzelheiten bei individuellen Fällen sei Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung.

 

Frau Tietz regt an einen Kriterienkatalog zu ergänzen, aber Frau Dr. Müller befürchtet, dass so zu viel Spielraum eingeräumt werde.

 

Herr Reimann stellt die Änderung der Drucksache zur Abstimmung.

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen

 

Abschließend stellt er die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche vorhandenen und neu hinzukommenden Spiel-, Sport- und Erholungsflächen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dauerhaft gesichert und erhalten werden.

 

Wenn eine Umwandlung einer Fläche unabdingbar sein sollte, so ist diese vor weitergehender Planung der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. In diesem Fall ist zwingend eine Ersatzfläche im Sozialraum in räumlicher Nähe zur wegfallenden Fläche nachzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage